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Juli 02/1998
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Patentanwalt nur mit Jurastudium

(re) Wer Patentanwalt werden will, muß künftig auch den Abschluß eines die Ausbildung ergänzenden juristischen Studiums nachweisen. Der Bundestag stimmte am 24. Juni dem Gesetzentwurf der Regierung zur Änderung der Patentanwaltsordnung (13/10764) zu, nachdem der Rechtsausschuß am 23. Juni mit den Stimmen von CDU/CSU, F.D.P und PDS bei Enthaltung der SPD und Bündnis 90/Die Grünen für die Annahme votiert hatte (13/11171).
Das Studium von Rechtsgebieten, die ein Patentanwalt neben dem gewerblichen Rechtsschutzes kennen muß, soll an Universitäten erfolgen. Es verkürzt die Ausbildung beim Deutschen Patentamt und Bundespatentgericht.
Die SPD hatte im Ausschuß vergeblich beantragt, das Studium zusätzlich an Fachhochschulen zu ermöglichen. Auch der Bundesrat sei dieser Meinung. Die Koalition sah dagegen keinen Anlaß, dem SPD-Vorschlag zu folgen. Es gebe keinen Grund, sich vom Leitbild der Universitätsausbildung zu entfernen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802025b
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