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Juli 02/1998
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Notar-Berufsrecht neu geregelt

(re) Der Bundestag hat das Berufsrecht der Notare neu geregelt. Einer Empfehlung des Rechtsausschusses (13/11034) folgend nahm er am 18. Juni den von der Regierung vorgelegten, während der Ausschußberatung ergänzten Gesetzentwurf zur Änderung der Bundesnotarordnung (13/4184) an.
Mit der geänderten Notarordnung werden die beruflichen Pflichten von Notaren als Träger eines öffentlichen Amtes weitgehend gesetzlich geregelt. Die regionalen Notarkammern sollen diese durch Satzung konkretisieren. Klar geregelt wird die gemeinsame Berufsausübung mit Angehörigen anderer Berufe; gesichert wird die Unabhängigkeit der notariellen Amtsführung.
Aufgehoben wird zugleich die in den neuen Ländern seit 1990 geltende Verordnung über die Tätigkeit von Notaren in eigener Praxis und so einheitliches Recht für die Berufsausübung der Notare geschaffen. Als erledigt angesehen wurde damit ein Bundesrats-Gesetzentwurf (13/2023).
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802025c
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