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Juli 02/1998
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Mehr um private Kurgäste werben

(ge) Die Selbstverwaltung der Krankenkassen soll Ausnahmen bei der Bewilligung von Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen "patientenfreundlicher" gestalten. Das sieht ein Antrag von CDU/CSU und F.D.P. zur aktuellen Situation bei Kuren und Rehabilitation (13/11066) vor, dem der Bundestag am 18. Juni zustimmte. In dem Papier wird festgehalten, ungeachtet der notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen der Bundesregierung hätten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Jahr 1997 rund 4,3 Milliarden DM und in der gesetzlichen Rentenversicherung rund 7,9 Milliarden DM für Kuren und Rehabilitation zur Verfügung gestanden. Daher müsse kein Versicherter auf medizinisch notwendige Kur- und Reha-Maßnahmen verzichten.
Außerdem könnten diese in kürzeren Abständen als vier Jahren und länger als drei Wochen erbracht werden, wenn dies "aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich" ist. Im übrigen dürften die Krankenkassen seit 1. Juli 1997 in ihrer Satzung die bestehenden Kur- und Rehabiliationsleistungen erweitern. Die Selbstverwaltung der Krankenkassen sei aufgefordert, für diese allein durch Beiträge der Mitglieder zu finanzierenden Leistungen "entsprechende Satzungsregelungen zu beschließen".
In der Initiative wird betont, die Härtefall- und Zuzahlungsregelungen zu Kur- und Reha-Leistungen der GKV seien "sozialverträglich gestaltet". Begrüßt werde deshalb, daß sich viele Kurorte "flexibel" auf die neue Situation eingestellt hätten. Dies müsse unterstützt werden. So sei zum Beispiel zu prüfen, wie die neuen Kompakt-Kuren besser eingesetzt werden können. Es komme darauf an, privat zahlende Kurgäste zu gewinnen, heißt es weiter. Die Tourismuswirtschaft im Kur- und Gesundheitsbereich müsse sich neu profilieren und insbesondere medizinisch und touristisch gleichermaßen attraktive Angebote für Selbstzahler entwickeln und "offensiv" vermarkten.

SPD-Anträge abgelehnt

In der gleichen Sitzung lehnte das Parlament auf Empfehlung des Fachausschusses (13/9494) die Forderung der SPD, ein "Programm für die notwendigen gesundheitspolitischen Maßnahmen zur Sicherung von Prävention und Rehabilitation" aufzulegen (13/7174), ab.
In ihrem Papier hatte die Fraktion kritisiert, notwendige medizinische Versorgungsstrukturen würden abrupt zerstört sowie hochqualifizierte Ausbildungs- und Arbeitsplätze im Bereich der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation aufs Spiel gesetzt. Vom Parlament angenommen wurde gleichzeitig eine vom Ausschuß erarbeitete Entschließung, in der der Bundestag sich für eine Gesundheitpolitik stark macht, die darauf ausgerichtet ist, die Finanzierung medizinisch notwendiger Leistungen auf "solider Grundlage dauerhaft zu sichern". Durch Gesetzesänderung sei die "überproportionale Ausgabenentwicklung der letzten Jahre auf ein "vertretbares Maß" reduziert worden. Der Bundestag sei aber bereit, den Ausgabendeckel in der Rehabilitation der Rentenversicherung zu lockern.
In einem weiteren - am gleichen Tag abgelehnten - Antrag hatte die SPD ein Sofortprogramm gegen die Krise von Kur und Rehabilitation (13/10561) gefordert, das unter anderem die Zuzahlungserhöhungen bei Reha-Maßnahmen zurücknehmen sollte.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802030a
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