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Juli 02/1998
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Neue Frist für Medizinprodukte

(ge) Für Medizinprodukte, die vor dem 14. Juni 1998 erstmalig in den Verkehr gebracht wurden, wird eine Abverkaufsfrist bis zum Jahre 2001 eingeräumt, damit die Produkte nicht vernichtet werden müssen. Das beschloß der Bundestag am 18. Juni, als er dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein erstes Gesetz zur Änderung des Medizinproduktegesetzes (13/10422, 13/10868) in der vom Ausschuß für Gesundheit am Vortag geänderten Fassung (13/11021) annahm. Ohne die Novelle müßten die Medizinprodukte, die sich am Ende der Übergangsfrist im Handel oder im Lager der Krankenhäuser befinden, vernichtet werden. Zudem erfolgt eine Klarstellung des geltenden Rechts in Anlehnung an das EG-Recht sowie die Schaffung einer Ermächtigung zum Erlaß von Eilverordnungen zur Umsetzung von EG-Recht zur Abwehr von Risiken.
Die von den Fraktionen von CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten und vom Parlament angenommenen Änderungsanträge greifen im Bereich des Medizinproduktegesetzes Vorschläge des Bundesrates auf und enthalten weitere Klarstellungen.
Daneben wurden von der SPD miteingebrachte Änderungen beschlossen. So wird die Förderung von Hilfeempfängern zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes zu einem vorrangigen Ziel der Träger der Sozialhilfe erklärt. Ferner wird die Leistungspflicht der Krankenkassen ausgedehnt auf Versicherte mit einer Vorerkrankung, die ihre Schul- und Hochschulausbildung in ausländischen Staaten, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, fortsetzen.
Laut Gesetzestext soll mit der Novelle verhindert werden, daß Industrie, Handel und Gesundheitseinrichtungen noch sichere Medizinprodukte mit erheblichen Werten vernichten müssen. Deshalb wird die Frist bis zum 30. Juni 2001 zum Abverkauf und Inbetriebnahme von vor dem Stichtag in Verkehr gebrachten Produkten festgesetzt.
Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der SPD-Fraktion (13/ 11060) zur Änderung des Medizinproduktegesetzes. Nach dem Willen der Fraktion sollte das Parlament Teile des Gesetzes begrüßen, gleichzeitig aber "bedauern", daß Union und Liberale eine Korrektur in einem Teilbereich des Gesundheitsstrukturgesetzes 1993 ablehnen. Die Neuregelung der Krankenversicherung der Rentner führe bei Beziehern einer geringen Rente teilweise zu "erheblichen Beitragsmehrbelastungen".
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802030b
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