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Juli 02/1998
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Kommunen sollen Arbeit schaffen

(as) Die Kommunen sind aufgefordert, jede Möglichkeit der Beschäftigung von Sozialhilfeempfängern insbesondere durch Schaffung von Arbeitsgelegenheiten "im eigenen finanziellen Interesse" zu nutzen, aber auch die Kürzungsvorschriften bei Ablehnung von Arbeitsangeboten, bis hin zur vollständigen Versagung, "konsequent anzuwenden".
In einem Antrag von CDU/CSU und F.D.P. "Arbeit ist genug vorhanden - neue Initiativen zur Beschäftigungsförderung" (13/ 9743), der am 24. Juni auf Empfehlung des Ausschusses (13/10687) vom Parlament angenommen wurde, heißt es weiter, oft unterblieben mögliche Maßnahmen zur Beschäftigung von beschäftigungslosen Sozialhilfeempfängern. Die Ursache dafür liege darin, daß die Kommunen oft die Maßnahmen finanzieren müßten, von der eingesparten Sozialhilfe jedoch nicht profitierten. Dies müßten Länder und Kreise dringend ändern.
Gleichzeitig wurden die Arbeitsämter aufgefordert, von ihrem seit Januar 1998 bestehenden Recht, auch Dritte (zum Beispiel Serviceagenturen) mit der Vermittlung von Arbeitslosenhilfeempfängern zu beauftragen, "intensiven Gebrauch zu machen".
Das Parlament forderte zudem die Bundesregierung auf, zu prüfen, ob in einem ersten Schritt das Recht der Sozialhilfe für Arbeitslose und das Arbeitslosenhilferecht einander angeglichen werden können. Geprüft werden soll ferner, ob in einem weiteren Schritt organisatorische Konsequenzen gezogen werden sollten, mit denen die Fürsorgeleistungen für Arbeitslose in eine Hand gegeben werden, wobei der Grundsatz gelten solle, "daß der Aufgabe auch das Geld folgt".
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802035c
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