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September 03/1998
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Bundeszuschuß wirkt positiv auf gesetzliche Rentenversicherung

(as) Nach derzeitigem Datenstand wird der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung von jetzt 20,3 Prozent im kommenden Jahr auf 20,2 Prozent gesenkt. Dies betont die Bundesregierung in ihrem Rentenversicherungsbericht 1998, den sie in Form einer Unterrichtung (13/11290) gemeinsam mit dem Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht vorgelegt hat.
Sie erläutert darin weiter, diese Senkung sei auf den neu eingeführten Bundeszuschuß zurückzuführen. Durch ihn verbesserten sich die Einnnahmen der Rentenversicherung bereits 1998 um 9,6 Milliarden DM und 1999 um 15,6 Milliarden DM. Ab dem Jahr 2000 werde der zusätzliche Bundeszuschuß jährlich prozentual entsprechend der Entwicklung der Umsatzsteuereinnahmen angepaßt. Das Regierungspapier informiert über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Schwankungsreserve sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den kommenden 15 Kalenderjahren. Die Entwicklung der Finanzlage der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten wird in dem Bericht in neun Varianten und die der knappschaftlichen Rentenversicherung in drei Varianten dargestellt.
Wie die Regierung darlegt, wird im Vergleich zum letzten Bericht jetzt eine ungünstigere Beitragssatzentwicklung geschätzt. Maßgeblich dafür sei, daß vor allem die Wirtschaftsentwicklung schlechter verlaufen sei, als dies zum Zeitpunkt der Abfassung des Rentenversicherungsberichts 1997 angenommen worden war. Im Vergleich zu den Annahmen des Rentenversicherungsberichts 1997 seien die Schwankungsreserve Ende 1997 um 4,7 Milliarden DM und die Beitragseinnahmen um 3,7 Milliarden DM niedriger gewesen. Ohne den Bundeszuschuß hätte im Herbst 1997 der Beitragssatz für 1998 auf 21 Prozent festgesetzt werden müssen.
Die Bundesregierung führt weiter aus, nach 20,3 Prozent in diesem Jahr werde der Beitragssatz für 1999 je nach Variante auf Werte zwischen 19,9 Prozent und 20,3 Prozent geschätzt. Auch in der ungünstigsten Variante werde der Beitragssatz von zur Zeit 20,3 Prozent in den nächsten zehn Jahren im Durchschnitt ausreichen und danach bis auf 20 Prozent sinken. In der günstigsten Variante sinke er auf 19,2 Prozent. Wie aus der Unterrichtung hervorgeht, wurden in den alten Bundesländern im Juli 1997 in der gesetzlichen Rentenversicherung rund 16,9 Millionen Renten (Ostdeutschland: 4,8 Millionen) - das sind etwa 246.000 mehr als zum gleichen Zeitraum des Vorjahres - an rund 14,4 Millionen Rentner (Ost: 3,9 Millionen) gezahlt. 72 Prozent (Ost: 75 Prozent) wurden als Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und wegen Alters, 26 Prozent (Ost: 23 Prozent) als Witwen- und Witwerrente und 2 Prozent (Ost: 2 Prozent) als Waisenrente geleistet.
Den Renten an gut zwei Dritteln der Männer in Westdeutschland (Ost:93 Prozent) lagen 40 und mehr Jahre zugrunde, so daß diese monatlich im Durchschnitt 2.289 DM (Ost:1.948 DM) erthielten. Rund 75 Prozent der Männer (Ost: 80 Prozent) in der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen zudem eine Rente aus eigener Versicherung mit einem monatlichen Zahlbetrag von mehr als 1.500 DM. Bei den Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und wegen Alters für Frauen lagen in den alten Ländern im Durchschnitt 25,32 Jahre an rentenrechtlich relevanten Zeiten zugrunde. Fast 90 Prozent der Renten an Frauen basierten auf unterdurchschnittlichen Entgelten während der Erwerbsphase. Die durchschnittliche Höhe der monatlichen Zahlung lag bei 831 DM, was rund 45 Prozent des Niveaus bei den Männern entspricht. Nur einem Siebtel der Renten an Frauen lagen mehr als 40 Jahre Erwerbsarbeit zugrunde, so daß diese monatlich 1.673 DM erhielten. Und nur gut ein Zehntel der Rentnerinnen bezog eine Rente aus eigener Versicherung von mehr als 1.500 DM im Monat.
In den neuen Ländern lagen den Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und wegen Alters an Frauen im Schnitt 34,06 Jahre an rentenrechtlich relevanten Zeiten zugrunde. Mehr als die Hälfte der Renten an Frauen hatte 35 und mehr rentenrechtlich relevante Jahre vorzuweisen, und 87 Prozent der Renten beruhten auf unterdurchschnittlichen Entgelten während der Erwerbsphase. Auf der Grundlage von durchschnittlich 27,49 Entgeltpunkten bezogen diese Frauen monatlich 1.125 DM, also knapp 61 Prozent des Niveaus bei den Männern. Rund ein Siebtel der Rentnerinnen der gesetzlichen Rentenversicherung in Ostdeutschland bezog eine Rente aus eigener Versicherung mit monatlich mehr als 1.500 DM.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9803/9803047a
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