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September 03/1998
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Neue Finanzierung kommt planmäßig

(ge) Die Bundesregierung rechnet eigenen Angaben zufolge damit, daß der Einstieg in das neue Finanzierungssystem mit pauschalierten Pflegesätzen in Einrichtungen für Behinderte und Pflegebedürftige planmäßig zum 1. Januar 1999 gelingen wird.
Wie sie in ihrer Antwort (13/11319) auf eine Kleine Anfrage der PDS zum Stand der Umsetzung der Novellierung des Bundessozialhilfegesetzes (13/11282) weiter darlegt, sollen durch die Umstellung weder Kosten eingespart noch eine Kostenausweitung ausgelöst noch die mit der Deckelung der Pflegesätze erzielten Einsparungen aufgeholt werden. Die ganzheitliche Betreuung und Versorgung der in den Einrichtungen lebenden Menschen sei unabhängig von der Umstellung der Finanzierung zu leisten. Durch das neue System, das erstmals Vereinbarungen über die Qualitätssicherung vorschreibe, werde gerade sichergestellt, "daß der erreichte hohe Qualitätsstandard auch künftig finanzierbar bleibt".
In der Antwort heißt es weiter, der erste Entwurf der Bundesempfehlungen zum Bundessozialhilfegesetz sei von den kommunalen Spitzenverbänden nicht mitgetragen worden. Derzeit werde auf der Grundlage eines gemeinsamen Entwurfs der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der kommunalen Spitzenverbände vom März 1998 mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege verhandelt. Da die Verhandlungspositionen nicht so weit auseinander lägen, gehe sie von einer rechtzeitigen Verabschiedung der Bundesempfehlungen aus, erklärt die Regierung.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9803/9803047b
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