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September 03/1998
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Menschen nicht klonen

(re) Eine von die Bundesregierung eingesetzte Arbeitsgruppe hat vorgeschlagen, im Embryonenschutzgesetz generell zu verbieten, daß menschliche Lebewesen auf ungeschlechtliche Weise mittels einer Klonierungstechnik erzeugt werden.
Dies geht aus dem Bericht der Regierung hervor, der sich mit der Frage eines gesetzgeberischen Handlungsbedarfs beim Embryonenschutzgesetz aufgrund der beim Klonen von Tieren angewandten Techniken und der sich abzeichnenden weiteren Entwicklung (13/11263) befaßt. Der Bericht ist vom Bundestag erbeten und von der Regierung beschlossen worden.
Auch nach Ansicht der Regierung sind, wie sie hervorhebt, sowohl auf europäischer Ebene als auch international verbindliche Regelungen zum Verbot des Klonens von Menschen nötig. Sie begrüßt deshalb ein Protokoll des Europarats mit diesem Anliegen. In der dem Parlament vorgelegten Ausarbeitung wird daran erinnert, daß die jetzige Regelung im Gesetz nur die derzeit bekannten Methoden des Klonens erfaßt. Nach Ansicht der Verfasser sollten Unklarheiten beseitigt, alle strafwürdigen Fälle umfassend verboten sowie denkbare Umgehungsmöglichkeiten ausgeschlossen werden.
Vorgeschlagen wird dazu unter anderem, den Strafrahmen im Hinblick auf das Verbot des Klonens zu erhöhen und zu prüfen, ob ins Strafrecht eine Regelung aufgenommen werden soll, nach der Deutsche, die im Ausland gegen das Verbot verstoßen, sich nach deutschem Recht strafbar machen.
Eine Reihe weiterer Vorschläge bezieht sich auf eine klarere Begriffsbestimmung des Embryos. Angeregt werden zudem Änderungen im Embryonenschutzgesetz zum Verbot der künstlichen Veränderung menschlicher Keimbahnzellen sowie zum Verbot der Bildung sogenannter Interspezies-Hybriden, der Erzeugung von Mischwesen aus Mensch und Tier.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9803/9803062c
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