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September 03/1998
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Krankenkasse soll die Therapiekosten zahlen

(pt) Für die Übernahme von Therapiekosten durch die gesetzliche Krankenkasse hat sich der Petitionsausschuß eingesetzt. Deshalb beschloß er am 2. September, eine entsprechende Eingabe der Bundesregierung "zur Berücksichtigung" zu überweisen.
Die Tochter der Petentin wurde, so heißt es in der Eingabe, im April 1986 als 13jährige Opfer eines sexuellen Mißbrauchs. Das Verfahren sei später eingestellt worden, da der Täter nicht ermittelt werden konnte. Die Versicherte leide immer noch unter Panik- und Zwangsstörungen.
Sie habe von der Krankenkasse zahlreiche therapeutische Leistungen erhalten, die jedoch letztlich ohne bleibenden Erfolg geblieben seien. Erfolgreich sei dagegen eine Behandlung in einem Zentrum für klinische Psychologie in Münster gewesen. Die Krankenkasse sei jedoch nicht bereit, die stationäre Behandlung in diesem Zentrum weiterhin zu übernehmen, da diese Einrichtung keinen Versicherungsvertrag habe. Die Kasse wollte lediglich im Rahmen einer Ausnahmeregelung 40 Sitzungen in der Verhaltenstherapie zahlen. Diese seien aber bei weitem nicht ausreichend. Eine Behandlung bei einem anderen Facharzt sei nicht erfolgversprechend.
Die Ausschußmitglieder hatten kein Verständnis dafür, daß eine erfolgreich begonnene Behandlung aus finanziellen Gründen abgebrochen werden sollte. Da bei dieser  langjährigen und schwierigen Erkrankung sich verschiedene, von der Krankenkasse bezahlte Behandlungen "häufig" als Fehlschläge erwiesen hätten, setzte sich der Petitionsausschuß für eine Kostenübernahme auch durch eine Nicht-Vertragsklinik ein. Dies sei offenbar die einzige Klinik, bei der nach objektiver Prüfung konkrete Aussicht auf Erfolg bestehen würde.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9803/9803063a
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