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November 04/1998
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Nach Prüfung des Einkommens 126.600 Hilfeanträge abgelehnt

(as) Mehr als 126.600 Anträge auf Arbeitslosenhilfe sind von August 1997 bis Juli 1998 abgelehnt worden, weil wegen der Berücksichtigung von Vermögen oder Einkommen eine Bedürftigkeit nicht vorlag. Die Ablehnung betraf in über 83.700 Fällen Frauen, in über 42.900 Fällen Männer.
Dies berichtet die vorherige Bundesregierung in ihrer Antwort (13/11418) auf eine Kleine Anfrage der PDS zur Inanspruchnahme der originären Arbeitslosenhilfe und die Auswirkungen der Bedürftigkeitsprüfung (13/11335). Von den genannten Ablehnungen entfielen mehr als 87.700 auf West- und über 38.900 auf Ostdeutschland. Wie es in der Antwort weiter heißt, sind von September 1997 bis Juni 1998 aufgrund von Überprüfungen mit Hilfe eines automatisierten Datenabgleichs zwischen der Bundesanstalt für Arbeit und dem Bundesamt für Finanzen (BfF) in über 35.500 Fällen bei Antragstellern und Beziehern von Arbeitslosenhilfe nicht angegebene Vermögen aufgedeckt worden. In knapp 6.500 Fällen habe dies dazu geführt, daß die Bewilligungsentscheidung für Arbeitslosenhilfe aufgehoben wurde. Dadurch seien knapp 85 Millionen DM eingespart worden. Nach weiteren Angaben der Bundesregierung sind zwischen 1. September 1997 und 30. Juni 1998 im Rahmen der Vermögensüberprüfung dem BfF nahezu 912.000 Anfragen vorgelegt worden. Über 331.600 Fälle seien überprüft, bis Ende Juni 1998 davon etwas mehr als 257.100 Fälle ausgewertet worden. Im gleichen Zeitraum seien mehr als 6.500 Anfragen an Geldinstitute und Versicherungen gegangen.
Zwischen  August 1997 und Juli 1998 sind laut Antwort knapp 141.000 Anträge auf originäre Arbeitslosenhilfe und knapp 989.000 Anträge auf Anschluß-Arbeitslosenhilfe bewilligt worden.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9804/9804027b
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