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Dezember 06/1998
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Einstimmiger Beschluß für Fristverlängerung

(re) Für den Entwurf einer Verordnung zur Verlängerung der Frist in Paragraph 27 Investitionsvorranggesetz (14/50) der Bundesregierung hat sich der federführende Rechtsausschuß in seiner 4. Sitzung am 2. Dezember ausgesprochen. Der Vertreter der Bundesregierung wies darauf hin, daß er eine nochmalige Verlängerung der Frist zur Einleitung der Investitionsvorrangverfahren für vertretbar halte. Dennoch solle man auch darauf achten, daß sich die gespaltene Rechtslage nicht auf Dauer perpetuiere. Es müsse das Bestreben herrschen, letztlich zu einer gesetzlichen Harmonisierung zu gelangen.
Seitens der CDU/CSU wurden bezüglich der Verordnung keine rechtsförmlichen und verfassungsrechtlichen Bedenken geäußert. Man sehe sehr wohl den Eingriff in die Rechtsstellung der Alteigentümer, halte aber auch eine Fristverlängerung für notwendig, um in den neuen Bundesländern Investitionen zu ermöglichen. Dieses sei eine wichtige Aufgabe. Die Fristverlängerung ergebe sich aus der Logik des Gesetzes. Es müsse sich hierbei allerdings um die letzte Verlängerung gehandelt haben. Dieses wurde von dem Vertreter der Bundesregierung ebenfalls unterstrichen.
Auch der Berichterstatter der SPD schloß sich der Wertung an, daß Investitionen zu fördern seien und dafür ein rechtliches Reglementarium geschaffen werden müsse. Er sehe die Notwendigkeit der Verordnung, weil Grundstücksvermögensfragen in der alten DDR nicht umfassend geregelt seien. Insofern stimme auch die SPD der Fristverlängerung zu. Die F.D.P. sprach sich gegen die Verordnung der Bundesregierung aus. Die Bedenken gegen eine Fristverlängerung seien seitens der F.D.P. zu gravierend. Die rund 15 Prozent der noch nicht erledigten Fälle lohnten einen derartigen massiven Eingriff nicht. Auch sehe die F.D.P. kein Investitionshemmnis.
Die PDS wies darauf hin, man hätte einen fast gleichlautenden Antrag in Vorbereitung gehabt, diesen jedoch nach Vorlage der Verordnung durch die Bundesregierung zurückgezogen. Zeitgleich erkundigte sich die PDS in einer Kleinen Anfrage (14/83) nach den Auswirkungen des Investitionsvorranggesetzes auf die Sanierung und Modernisierung des Wohnungsbestandes in den neuen Bundesländern.
Der Deutsche Bundestag stimmte der Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses in seiner 14. Sitzung am 10. Dezember einstimmig zu.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9806/9806041a
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