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Dezember 06/1998
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Neuem Bedarf zugestimmt

(re) Das Parlament hat in seiner 11. Sitzung am 3. Dezember den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze (14/49) in zweiter und dritter Beratung mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU/CSU gegen die Stimmen der F.D.P. bei Enthaltung der PDS angenommen. Die zu dem Gesetzentwurf von der PDS eingebrachten Änderungsanträge (14/121; 14/124) wurden mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, von CDU/CSU und F.D.P. gegen die Stimmen der PDS abgelehnt.
Die Regierung führte aus, daß 1997 bei insgesamt 33.398 Insolvenzen 27.485 Unternehmen und Freiberufler insolvenzbedingt aus dem Markt hätten ausscheiden müssen. Deswegen werde es für die Gesetzesänderung höchste Zeit. Die CDU/CSU verwies darauf, die von ihr initiierte neue Insolvenzordnung eröffne aufgrund der "Restschuldbefreiung" Möglichkeiten, "Betriebe weiterzuführen, statt sie zu zerschlagen". Man hoffe auf positive Ergebnisse dieser Regelung, warne gleichzeitig aber auch vor ihrem Mißbrauch. Der Vertreter der SPD sprach von einem "Einstieg in eine moderne, bürgernahe" und vor allem "bürokratieärmere Justiz". Die F.D.P. lehnte ab, da der Entwurf den "Schuldnerberatungsstellen forensische Rechte" einräume, die sie nach dem Rechtsverständnis der F.D.P. nicht erhalten sollten. Die Bündnisgrünen verwiesen auf die "Vorarbeit" der alten Regierung. Mit der neuen Insolvenzordnung könnten überschuldete Privatpersonen dem "lebenslangen Schuldenturm entfliehen". Die PDS bezeichnete ihre Anträge als "Schritte zur Herstellung der tatsächlichen Funktionsfähigkeit des neuen Rechts".
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9806/9806041b
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