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Dezember 06/1998
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Entschädigung für  NS-Opfer gefordert

(pt) Für eine "umfassende und rasche" Entschädigung zugunsten der Überlebenden des Holocaust, die bislang ohne Entschädigung geblieben sind, hat sich der Petitionsausschuß eingesetzt. Deshalb beschloß er am 2. Dezember einstimmig, eine entsprechende Petition der Bundesregierung "als Material" zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" zu geben.
In der zugrundeliegenden Eingabe wies die Petentin im Namen von Mitgliedern des israelischen Parlaments darauf hin, daß selbst 50 Jahre nach dem Holocaust viele Überlebende in Israel und anderen Staaten nie eine Entschädigung für das "unsagbare Leid" erhalten hätten, welches ihnen unter dem nationalsozialistischen Regime zugefügt worden sei. Den Abgeordneten des israelischen Parlaments sei bewußt, welche wirtschaftlichen Anstrengungen Deutschland für die Entschädigung der Holocaustüberlebenden unternehme. Zahlreiche Überlebende seien jedoch durch die deutsche Entschädigungsregelung von einer Entschädigung bislang ausgeschlossen. Die Petentin bat, die laufenden Verhandlungen zu einem raschen Ende zu bringen und die Ansprüche von Überlebenden auf eine monatliche Pension zu befriedigen - einschließlich der Abschaffung der "peinlichen und ungerechtfertigten Einkommensprüfung", der sich die Holocaustüberlebenden auf Verlangen der deutschen Behörden unterziehen müßten, um eine Entschädigung von 500 DM pro Monat zu erhalten. Der Petitionsausschuß begrüßte und würdigte übereinstimmend die Leistung der Bundesrepublik Deutschland seit dem 2. Weltkrieg gegenüber den Holocaustopfern. Er hielt fest, daß sich sowohl der Deutsche Bundestag als auch die Bundesregierung der historischen Verantwortung für die menschenverachtenden NS-Gewalttaten und die hieraus entstandenen Folgen gestellt und bereits mehr als 100 Milliarden DM für Opfer des Nationalsozialismus und seiner Untaten zur Verfügung gestellt hätten. Der Ausschuß bekräftigte, daß sich Deutschland auch mehr als 50 Jahre nach Kriegsende der historischen Verantwortung stelle und künftig weitere Mittel an NS-Opfer zur Verfügung stellen werde: So habe die Bundesregierung sich bereit erklärt, von 1999 bis 2002 insgesamt 200 Millionen DM in einen Fonds der Jewish Claims Conference (JCC) zu zahlen, mit dem individuelle Entschädigungen für jüdische NS-Opfer in Osteuropa gezahlt werden sollten. Die Ausschußmitglieder kritisierten, daß noch immer viele jüdische Verfolgte des Nationalsozialismus ohne jegliche Entschädigung geblieben seien, und hielten dies "politisch und moralisch" für nicht akzeptabel. Es könne kein "Schlußstrich" unter dieses unheilvolle Kapitel deutscher Geschichte gezogen werden.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9806/9806045a
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