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Dezember 06/1998
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"In der Gesundheitspolitik stimmt die Richtung wieder"

G. Schaich-Walch

Die Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sehen bereits zu Beginn der Legislaturperiode die dringende Notwendigkeit, im Rahmen eines Sofortprogramms unvertretbare Belastungen für Versicherte und Patienten zurückzunehmen und zugleich durch eine vorläufige, kurzfristig wirksame Ausgabenbegrenzung die notwendige Stabilität der Beitragssätze sicherzustellen. Nur unter dieser Voraussetzung ist eine adäquate Vorbereitung der mittel- und langfristig angelegten Strukturreform der gesetzlichen Krankenversicherung nach intensiver Diskussion mit allen Beteiligten möglich. Deshalb tritt das sogenannte Krankenversicherungsvorschaltgesetz wie im Koalitionsvertrag vereinbart zum 1.1.1999 in Kraft.
Die Rückführung von Zuzahlungen und Leistungsausgrenzung ist ein wichtiger Schritt zur Entlastung der Versicherten und insbesondere der chronisch Kranken und älteren Patienten. Im einzelnen sieht daher das Solidaritätsstärkungsgesetz vor, daß z.B.:

Auf neue, für 1999 bereits gesetzlich vorgesehene weitere Zuzahlungserhöhungen wird verzichtet, und schließlich wird das sogenannte Krankenhaus-Notopfer von 20,? DM je Mitglied, das für das Jahr 1997 nur mit erheblichem Verwaltungsaufwand erhoben werden konnte, für die Jahre 1998 und 1999 aufgehoben und auf Dauer abgeschafft.

Wieder eingeführt werden die Zahnersatzleistungen für Kinder und Jugendliche, die die alte Bundesregierung mit dem "Beitragsentlastungsgesetz" für Versicherte, die nach 1978 geboren wurden, aus dem
Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung herausgenommen hat. Mit dem Solidaritätsstärkungsgesetz werden zugleich die sogenannten PKV-Elemente (Beitragsrückerstattung, Wahltarife und generelle Kostenerstattung für alle) wieder aus dem System der gesetzlichen Krankenversicherung herausgenommen. Im Bereich des Zahnersatzes wird darüber hinaus anstelle des bisherigen Festzuschußsystems (in Kombination mit der Kostenerstattung) die Sachleistung der Krankenkassen eingeführt. Damit wird der Verunsicherung der Patienten ein Ende gesetzt.
Zur Sicherstellung der Beitragssatzstabilität und zur Vermeidung von Defiziten in der Krankenversicherung ist es erforderlich, daß sich die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen insgesamt nur in dem Umfang verändern, wie sich die beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder erhöhen. Ohne die entsprechenden Ausgabenbegrenzungen drohen auf der Basis der aktuellen gesetzlichen Regelungen Ausgabensteigerungen, die weit über die Einnahmen der Krankenkassen hinausgehen und damit zwangsläufig in erneute Defizite der Krankenkassen und damit in einen weiteren Anstieg der Beitragssätze münden müssen: Deshalb sind für die wichtigsten Leistungsbereiche der Krankenkassen im Jahr 1999 ausgabenbegrenzende Regelungen vorgesehen.

Ein Wort noch zu den Finanzen: Geschätzten Belastungen von ca. 2,1 Mrd. DM stehen geschätzte Entlastungen von ca. 2,5 Mrd. DM in 1999 gegenüber. Die Hauptentlastung resultiert zu ca. 1,3 bis 1,4 Mrd. DM aus der vorgesehenen Verpflichtung der Arbeitgeber, für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse einen Beitrag von 10% an die gesetzliche Krankenversicherung zu entrichten. Weitere Entlastungen in Höhe von ca. 1 Mrd. DM ergeben sich aus Einsparungen bei den Arznei- und Heilmittelbudgets.
Auf den dargestellten Grundlagen können wir die Vorbereitungen für eine Strukturreform im Gesundheitswesen treffen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9806/9806050
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