Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 1998 > Blickpunkt Bundestag - Dezember 1998, Nr. 6/98, Inhalt >
Dezember 06/1998
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

"Mit dem sogenannten Solidaritätsstärkungsgesetz wird eine Rolle rückwärts in der Gesundheitspolitik vollzogen"

W. Lohmann

In der Begründung des GKV-Solidaritätsstärkungsgesetzes heißt es, daß sich Rot/Grün "einer sozial gerechten Gesundheitspolitik verpflichtet" fühlt. Damit will man den Eindruck erwecken, die Union habe jahrelang eine unsoziale Politik betrieben. Dieser grundsätzlichen Herausforderung werden wir uns stellen und in den nächsten Monaten herausarbeiten, daß hier ein Etikettenschwindel betrieben wird. Denn letztendlich handelt nicht der unsozial, der die Sozialversicherungssysteme auch durch schmerzhafte Eingriffe zukunftssicher macht, sondern vielmehr der, der durch populistische Zugeständnisse die Finanzgrundlagen der Systeme destabilisiert und somit Vorschub zu einem Vertrauensverlust derselben leistet, was die Existenz der Systeme gefährden kann.
Ja, wir haben Zuzahlungen erhöht, um Beitragssatzanhebungen zu vermeiden. Die Alternative, Leistungen durch Budgetierungen zu rationieren, lehnen wir ab.

Weil der von der "alten" Koalition eingeleitete Richtungswechsel hin zu mehr Eigenverantwortung in den Sozialversicherungszweigen ins Gegenteil verkehrt wird, halten wir die Zielrichtung des GKV-Solidaritätsstärkungsgesetzes für falsch. Es ist das Fatale an diesem sogenannten Solidaritätsstärkungsgesetz, daß den Versicherten der Eindruck vermittelt wird, sie hätten mit ihrem Anspruchsverhalten und  -denken an die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung relativ wenig zu tun. Den Versicherten wird suggeriert, eine Eigenbeteiligung in der GKV sei im Grunde nicht notwendig und könne in dem Umfang zurückgefahren werden, wie auf der anderen Seite den Leistungserbringern Geld abgenommen werden könne.
Mit diesem sog. Solidaritätsstärkungsgesetz wird eine Rolle rückwärts in der Gesundheitspolitik vollzogen: statt mehr Selbstverwaltung, mehr Eigenverantwortung und weniger Staat nunmehr hin zu mehr staatlichem Einfluß, mehr Bürokratismus in Form von Budgets, Kontrollen und Prüfungen an allen Ecken und Enden, sprich: alte Kostendämpfungspolitik pur.

Ein solches Vorgehen ist angesichts der von Bundesgesundheitsministerin Fischer erwarteten Prognose eines Überschusses von  2 Mrd. DM der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 1998 überhaupt nicht notwendig. Die Maßnahmen der alten Koalition haben dazu geführt, daß die neue Koalition Luft hätte, ihre groß angekündigte Strukturreform 2000 vorzubereiten.

Statt jetzt großzügig Wahlversprechen einzulösen und damit die Beitragssatzstabilität in der GKV zu gefährden, gilt es, alle Anstrengungen darauf zu verwenden, mittelfristig eine finanzielle Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu erreichen, um Dauerinterventionen des Gesetzgebers überflüssig zu machen. Der künftige Handlungsbedarf läßt sich aus Sicht der Union deshalb mit folgenden fünf Stichworten
skizzieren:

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9806/9806051a
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion