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Juli 07/2000
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Rentenreform:

Rettung für den Generationenvertrag?

Ohne eine Reform der Rentenversicherung werden die Beiträge von derzeit 19,3 Prozent auf mindestens 24 Prozent im Jahr 2030 steigen. Das wollen Koalition wie Opposition verhindern. Sie streben deshalb an, den Beitragssatz bis 2030 zu stabilisieren - auf jeden Fall aber den drohenden Anstieg deutlich zu verringern.

Illustration zum Generationenvertrag

Dies kann auf verschiedene Weise erreicht werden: durch Senken des Rentenniveaus, durch Erhöhen des Renteneintrittsalters oder durch eine Ergänzung der bisherigen umlagefinanzierten Rentenversicherung durch private Vorsorge.

Der Hintergrund: Bereits seit Mitte der siebziger Jahre steigt die Lebenserwartung kontinuierlich, so dass die Rentenbezugsdauer von 11,6 auf 16 Jahre zunahm. Die Veränderung der Altersstruktur sorgt gleichzeitig dafür, dass immer weniger Beitragszahler die Renten für immer mehr Senioren aufbringen müssen.

Diese Entwicklung wurde bereits durch zahlreiche Einschnitte entschärft. Ohne diese Reformen würden die Rentenbeitragssätze im Jahr 2030 sogar bei 36 bis 42 Prozent liegen.

Durch die Rentenerhöhung entsprechend der Inflationsrate in den Jahren 2000/2001 sinkt das Rentenniveau bereits von 70 auf 67 Prozent des Nettolohns (bei 45 Beitragsjahren mit Durchschnittsverdienst). Dieses Niveau würde aber weiter zurück- gehen, wenn nur die Beiträge stabilisiert würden, aber keine zusätzlichen Maßnahmen ergriffen würden. Abhilfe soll eine freiwillige private kapitalgedeckte Vorsorge schaffen. Davon erwartet man sich mehr Sicherheit und eine höhere Rendite als beim Umlageverfahren der Rentenversicherung.

Gemeinsam angestrebt wird der Aufbau einer Privatrente. Mit staatlichen Zuschüssen, die mit der Kinderzahl steigen, soll es kleinen und mittleren Einkommen im Rahmen der Vermögensbildung ermöglicht werden, das Geld für die Versicherungsprämien aufzubringen. Höhere Einkommen sollen davon profitieren, dass ein Großteil der Privatvorsorge steuer- und beitragsfrei bleibt.





Ulla Schmidt, SPD
Ulla Schmidt, SPD

ursula.schmidt@bundestag.de

Fairer Ausgleich zwischen den Generationen

Das Anfang Juli von SPD-Bundestagsfraktion und SPD-Parteivorstand beschlossene Rentenkonzept ist die Grundlage für eine zukunftssichere und sozial ausgewogene Reform der Alterssicherung.

Unser Konzept garantiert, dass alle, die heute oder in den nächsten zehn Jahren in Rente gehen, ihre vollen Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Die Rentenhöhe wird an die Entwicklung der Einkommen angepasst. Für die ältere Generation bleibt das Rentenniveau immer deutlich über 68 Prozent. Alle Jüngeren erhalten dagegen die Chance, eine zusätzliche kapitalgedeckte Alterssicherung aufzubauen.

Mit einem neuen, sozialverträglichen Ausgleichsfaktor berücksichtigen wir die stetig steigende Lebenserwartung der Bevölkerung. In kleinen Schritten wird das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung ab dem Jahr 2011 um jährlich 0,3 Prozent gesenkt. Bis 2030 garantieren wir auf diese Weise ein Rentenniveau von gut 64 Prozent.

Der Staat hilft beim Aufbau der privaten Vorsorge

Zusammen mit der staatlich geförderten privaten und betrieblichen Vorsorge wird ein Gesamtversorgungsniveau von über 70 Prozent erreicht. Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass die Beitragszahler auf der anderen Seite entlastet werden. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung soll bis zum Jahr 2020 unter 20 Prozent liegen und bis zum Jahr 2030 die Grenze von 22 Prozent nicht überschreiten.

Mit unserem Konzept stärken wir die dritte Säule der Alterssicherung: die freiwillige private Vorsorge. Ab dem Jahr 2001 beginnt der schrittweise Aufbau mit einem Betrag in Höhe von 0,5 Prozent des Bruttolohnes. Dieser Betrag soll bis 2008 auf vier Prozent vom Bruttoeinkommen steigen.

Um die private Vorsorge für alle attraktiv zu machen, werden bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei gestellt. Für all diejenigen, die von der steuerlichen Entlastung nicht profitieren, werden Zuschüsse gezahlt. Dafür werden wir rund 20 Milliarden Mark aus Steuermitteln zur Verfügung stellen.

Die steuerliche Förderung kann auch für die betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Denn wir schaffen einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Damit erhalten diejenigen, die bisher keine Möglichkeit hatten, eine betriebliche Altersversorgung aufzubauen, Ansprüche auf diese zweite Alterssäule. Für die Tarifvertragsparteien eröffnen sich damit vielfältige Möglichkeiten, die betriebliche Altersvorsorge auszugestalten.

Verschämte Altersarmut wird verhindert

Unser Ziel ist es, insbesondere älteren, hilfsbedürftigen Menschen eine soziale Grundsicherung zu garantieren. Vor allem ältere Menschen verzichten auf bestehende Sozialhilfeansprüche, weil sie den Unterhaltsrückgriff auf ihre Kinder befürchten. Mit unserer Reform wollen wir sicherstellen, dass Ansprüche auf ergänzende Sozialhilfe tatsächlich geltend gemacht werden und ein Rückgriff auf unterhaltspflichtige Kinder nicht mehr stattfindet.

Selbst wenn es gelingt, die erforderlichen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schaffen, werden Frauen (oder auch Männer) wegen der Kindererziehung ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder Teilzeit arbeiten.

Diese Entscheidung unterstützen wir durch den Aufbau eigener Anwartschaften und durch eine höhere rentenrechtliche Bewertung der während der Kindererziehung geleisteten Erwerbsarbeit.





Andreas Storm, CDU/CSU
Andreas Storm, CDU/CSU

andreas.storm@bundestag.de

Bar-Rente muss durch Spar-Rente ergänzt werden

Das deutsche Alterssicherungssystem steht vor gewaltigen demographischen Herausforderungen. Ohne strukturelle Reformen würde der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Jahr 2030 auf 24 bis 26 Prozent ansteigen. Eine solche Entwicklung wäre jedoch ein massiver Verstoß gegen das Gebot der Generationengerechtigkeit. Denn auch der jungen Generation muss eine faire Chance zur Teilhabe am Arbeitsmarkt gegeben werden. Deshalb muss der Teufelskreis aus steigenden Sozialbeiträgen, steigenden Arbeitskosten und wegbrechenden Arbeitsplätzen durchbrochen werden. Für eine faire, generationengerechte und nachhaltige Reform der Alterssicherung ergeben sich somit drei Kernpunkte:

Erstens muss die umlagefinanzierte Bar-Rente der gesetzlichen Rentenversicherung um eine kapitalgedeckte Spar-Rente ergänzt werden, um auch in Zukunft die Sicherung des Lebensstandards im Alter zu ermöglichen und Altersarmut wirksam zu vermeiden. Die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge sollen zusammen ein Versorgungsniveau von mindestens 70 Prozent des Nettoeinkommens ermöglichen.

Staat muss private Vorsorge fördern

Um dieses Ziel zu erreichen, muss den Menschen ein ausreichender finanzieller Spielraum zum Aufbau der Sparrente gegeben werden. Dazu sind erstens massive steuerliche Anreize durch den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung erforderlich. Zweitens muss durch einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung mit einer zusätzlichen Befreiung von der Rentenbeitragspflicht ein attraktives Modell an der Nahtstelle zwischen privater und betrieblicher Vorsorge geschaffen werden. Drittens sind Alterssparprämien für Niedrigverdiener notwendig, die nicht von der steuerlichen Förderung profitieren oder Lücken in der Erwerbsbiographie aufweisen. Schließlich muss eine starke Kinderkomponente der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit von Kinderlosen und Familien mit Kindern beim Aufbau der Sparrente Rechnung tragen.

Zweiter Kernpunkt ist die Modifizierung der nettolohnbezogenen Rentenanpassungsformel durch einen oder mehrere Korrekturfaktoren, die zu einem nachvollziehbaren und verlässlichen Mechanismus der Rentenanpassung führt. Eine Verknüpfung des Rentenniveaus mit unrealistischen Prognosen über die Rendite der kapitalgedeckten Sparrente, wie sie der ursprünglich von der Bundesregierung geplante Ausgleichsfaktor enthält, wäre dagegen systemwidrig und intransparent. Stattdessen sollte durch einen Generationenfaktor der steigenden Rentenbezugszeit systemgerecht Rechnung getragen werden.

Familien und Kinder stärker berücksichtigen

Drittens müssen Frauen und Männer künftig gleichermaßen in die Lage versetzt werden, eine eigenständige Alterssicherungs-Biographie aus Zeiten der Erwerbs- und Familienarbeit aufzubauen. Dazu sind die familienpolitischen Elemente in der gesetzlichen Rentenversicherung weiter auszubauen und eine starke Kinderkomponente bei der Förderung der Sparrente und langfristig auch bei der Hinterbliebenenversorgung einzuführen.

Diese Anforderungen machen deutlich: Das deutsche Alterssicherungssystem steht vor einem Paradigmenwechsel. 43 Jahre nach dem Umstieg vom Kapitaldeckungsverfahren auf das Umlageverfahren im Jahre 1957 gilt es, die umlagefinanzierte Bar-Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung um eine kapitalgedeckte Spar-Rente zu ergänzen. Eine Reform, die nur die Basis der gesetzlichen Rentenversicherung schmälert, ohne zugleich den raschen und umfassenden Aufbau der Spar-Rente zu betreiben, wird es mit der Union nicht geben.





Katrin Göring-Eckardt, B 90/Die Grünen
Katrin Göring-Eckardt, B 90/Die Grünen

katrin.goering-eckardt@bundestag.de

Ohne Reform ist das Rentensystem nicht zukunftsfest

Unausweichlich ist eine mutige und ehrliche Rentenreform, damit das Rentensystem zukunftsfest wird. Die gesetzliche Rentenversicherung wird die wichtigste Säule der Alterssicherung bleiben. Deshalb handelt es sich bei der geplanten Rentenreform nicht um einen Systemwechsel. Die zweite und dritte Alterssicherungssäule, die private und betriebliche Rentenversicherung, sollen mit dem vorgelegten Konzept gestärkt werden, um eine Senkung des Niveaus aus der gesetzlichen Versicherung auszugleichen. Dieser neue Mix kann besser auf demographische und wirtschaftliche Veränderungen reagieren. Ein Systemwechsel ist nicht notwendig, sehr wohl aber die Erweiterung und Modernisierung des Systems in Richtung privater Vorsorge. Das System muss auch an veränderte gesellschaftliche Leitbilder und Erwerbsstrukturen angepasst werden. Auch Armuts- festigkeit und die stärkere Anerkennung von Kindererziehungszeiten sind unabdingbar.

Gesetzliche Rente allein reicht nicht mehr

Heute sind die meisten Rentner mit einem Rentenniveau von 70 Prozent ihres durchschnittlichen Einkommens in der Lage, ihren Lebensstandard zu sichern. Ohne eine Reform werden die zukünftigen Rentner nicht in der Lage sein, ihren Lebensstandard allein durch die gesetzliche Rente zu sichern. Das muss ehrlich gesagt werden. Wir werden mit der Reform eine Lebensstandardsicherung im Alter auch für die jetzt junge Generation gewährleisten.

Voraussetzung für die Bereitschaft, private Vorsorge zu betreiben, ist zunächst, dass sich jeder darüber klar ist, dass die gesetzliche Versicherung nicht mehr ausreicht, um den Lebensstandard zu sichern. Diese Klarheit zu schaffen ist von der alten Regierung versäumt worden. Natürlich müssen die Menschen auch die finanzielle Möglichkeit haben, private Vorsorge zu leisten. Die Steuerpolitik der Bundesregierung bewirkt eine Entlastung der privaten Haushalte im Zeitraum von 1998 bis 2005 um 57 Milliarden Mark. Ein Beispiel: Ein Ehepaar mit zwei Kindern und 60.000 Mark Jahreseinkommen wird im Jahre 2005 4.000 Mark jährlich mehr zur Verfügung haben. Die geplante Rentenstrukturreform 2000 wird gerade Familien mit Kindern und Geringverdiener fördern. Unter die vorgesehene Förderung fallen übrigens 65 Prozent der Erwerbstätigen. So kann ein Ehepaar mit zwei Kindern eine Förderung von 1.000 Mark bekommen. Dieser neuesten Überlegung steht ein Gesamtvolumen von 19,5 Milliarden Mark gegenüber.

Kein Idealrezept für sichere Renten

Für die Sicherung der Renten gibt es nicht das Idealrezept. Sehr wohl haben wir jedoch ein demographisches und ökonomisches Problem einer zu hohen Arbeitslosigkeit. Mit der geplanten Rentenreform haben wir eine Lösung gefunden, die am besten die Probleme in den Griff bekommt. Darüber hinaus werden die daraus resultierenden Belastungen gerecht verteilt und die Rente zukunftssicher gemacht. Wir schaffen Generationengerechtigkeit, indem jede Generation den ihr möglichen Beitrag leistet. Mit der Reform können wir die Beitragssätze bis zum Jahr 2020 unter 20 Prozent halten; bis 2030 werden die Beitragssätze nur auf 22 Prozent steigen. Der Einbau des linearen Faktors und implizite Abschläge in Höhe von 0,3 Prozent von 2011 an führen dazu, dass das Rentenniveau 2030 auf 64 Prozent abgesenkt wird. In dieser Höhe muss zukünftig privat vorgesorgt werden. Das soll von 2001 an mit 0,5 Prozent beginnen und bis zu 4 Prozent im Jahre 2008 gesteigert werden. Insgesamt bewirkt diese Mischung aus privater und gesetzlicher Vorsorge, dass das Alterseinkommen mehr als 70 Prozent des Durchschnittseinkommens erreicht.





Hermann Solms, F.D.P.
Hermann Solms, F.D.P.

hermann.solms@bundestag.de

Kapitalgedeckte Vorsorge muss ausgebaut werden

Ob ein Systemwechsel in der Altersvorsorge unausweichlich ist - diese Frage stellt sich gar nicht mehr: Denn die demographische Entwicklung wird die Rentenversicherung als umlagefinanziertes System mit voller Wucht treffen. Zentraler Punkt für eine echte Rentenreform muss daher der Einstieg in einen Systemwechsel sein, in einen Ausbau der kapitalgedeckten Altersvorsorge. In einem solchen System mit mehreren tragenden Säulen wird nicht das Rentenniveau nur einer Säule zählen, sondern das Gesamtniveau: Die Alterssicherung wird sich sowohl aus umlagefinanzierten wie auch aus kapitalgedeckten Vorsorgeformen zusammensetzen. Bei dem vorgesehenen Umfang der Eigenvorsorge wird das Gesamtniveau der Altersvorsorge im Wesentlichen so bleiben wie heute, bei gesunder Kapitalmarktrendite wird es sogar darüber liegen.

Renten- und Steuerpolitik gehören zusammen. Eine durchgreifende Steuerreform muss die zu hohe Steuer- und Abgabenbelastung deutlich senken und den Bürgern mehr Spielraum für ihre persönliche, kapitalgedeckte Eigenvorsorge ermöglichen. Neben einer grundlegenden Steuerreform fordert die F.D.P. schon seit langem die schrittweise Einführung der nachgelagerten Besteuerung. Die Beiträge für alle Formen der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge müssen von der Besteuerung befreit werden, damit der Aufbau eines Vorsorgevermögens ohne steuerliche Belastung möglich ist. Nach wie vor fehlt zu dieser wichtigen Grundbedingung einer Rentenreform ein klares Bekenntnis der Bundesregierung.

Mehr Geld für Eigenvorsorge durch weniger Steuern

Direkte Zuschüsse kommen in Betracht, wenn die Mittel langfristig angelegt werden und wirklich der Altersvorsorge dienen. Hierfür kann die Förderung durch das Vermögensbildungsgesetz von der privaten kurzfristigen Vermögensbildung auf die längerfristig orientierte Altersvorsorge umgewidmet werden. Dies ist insbesondere für den Bereich der Geringverdiener sinnvoll, denen steuerliche Erleichterungen nicht zugute kommen. Schließlich muss über genügend Anreize für Familien mit Kindern nachgedacht werden.

Für alle Formen der privaten Altersvorsorge gilt aus liberaler Sicht: Die individuelle Wahlfreiheit des Einzelnen, in welche Anlageform der Altersvorsorge er investiert, muss gewährleistet sein. Der Bürger - und nicht der Staat - soll entscheiden, ob er über das Bausparen zum Zeitpunkt der Pensionierung mietfrei wohnen, zur Sicherheit für sich und seine Angehörigen eine Lebensversicherung abschließen, einen Sparplan vereinbaren oder sich an einem Investmentfonds beteiligen möchte. Wettbewerb zwischen Produkten und Anbietern muss möglich sein, aber auch Umschichtungen entsprechend der jeweiligen Risikopräferenz.

Beitragsvolumen immer noch zu hoch

Im Reformkonzept der Bundesregierung addiert sich das Beitragsvolumen ab dem Jahr 2030 mit 22 Prozent zur gesetzlichen Rente und den angestrebten 4 Prozent zur freiwilligen Vorsorge auf 26 Prozent. Dies ist den aktiven Arbeitnehmern und der jüngeren Generation nicht zu vermitteln. Zweifelhaft erscheint auch, ob eine Stabilisierung des Beitragssatzes bei dem angestrebten, immer noch zu hohen Niveau der umlagefinanzierten Rentenversicherung ohne weitere Maßnahmen zu erreichen ist. Bei den weltweit höchsten Lohnzusatzkosten und einer Abgabenbelastung des Durchschnittsverdieners von über der Hälfte seines Einkommens sollten die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur privaten Zusatzvorsorge zusammen nicht die 20-Prozent-Marke übersteigen. Anderes wäre mit einer Generationengerechtigkeit nicht vereinbar.





Monika Balt, PDS
Monika Balt, PDS

monika.balt@bundestag.de

Rente der Zukunft sichert gerade die Grundversorgung

Der von der rot-grünen Koalition anvisierte Systemwechsel in der gesetzlichen Rentenversicherung vom Umlageverfahren zur kapitalgedeckten Altersvorsorge ist weder notwendig noch unausweichlich. Die zukünftigen Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Rentenversicherung sind zwar evident, sie resultieren aber weniger aus der absehbaren demografischen Entwicklung, sondern vielmehr aus der anhaltenden Massenarbeitslosigkeit und damit zusammenhängenden Beitragsausfällen.

Solidarversicherung hat unverzichtbare Vorteile

Die umlagefinanzierte solidarische Rentenversicherung bietet nach wie vor gegenüber kapitalgedeckten Systemen unverzichtbare Vorteile: So ist ein notwendiger sozialer Ausgleich unter den Versicherten gewährleistet und die Anfälligkeit gegenüber inflationären Entwicklungen der Volkswirtschaft ist nicht gegeben. Darüber hinaus sind die Risiken auf den internationalen Finanzmärkten für kapitalgedeckte Anteile der Altersvorsorge nicht von der Hand zu weisen. Allerdings ist es notwendig, über neue Finanzierungsgrundlagen der Rentenversicherung nachzudenken. Deshalb fordert die PDS-Bundestagsfraktion eine deutliche Verbesserung der Einnahmeseite der Rentenversicherung, um deren Leistungen langfristig zu erhalten und ausweiten zu können.

Die PDS-Bundestagsfraktion lehnt eine bloße Grundversorgung als Ziel der zukünftigen Entwicklung der gesetzlichen Rente entschieden ab. Die Beitragsbelastung der Arbeitnehmer soll allein für die gesetzliche Rente in den kommenden Jahren noch weiter ansteigen, allein schon deshalb kann man den Beitragszahlern nicht zumuten, dass mittel- bis langfristig die erworbenen Rentenansprüche auf ein Grundversorgungsniveau abgesenkt werden. Vielmehr gilt es das Nettorentenniveau auf einem Stand von 70 Prozent des durchschnittlichen Nettoerwerbseinkommens zu stabilisieren. Um dieses Niveau zu erreichen, gilt es aber zunehmend auftretende Versicherungslücken vieler Versicherter durch geeignete Maßnahmen zu schließen.

Rente muss 70 Prozent des Nettolohns betragen

Eine freiwillige Privatvorsorge sollte nur eine zusätzliche Möglichkeit sein, über die normale Rente hinaus die Gesamtversorgung zu erhöhen. Die geplante quasi obligatorische Privatvorsorge sollte zumindest paritätisch finanziert werden. Wenn eine Standardrente in Höhe von 70 Prozent des durchschnittlichen Nettoerwerbseinkommens für die meisten Rentnerinnen und Rentner realisiert werden kann, ist eine zusätzliche staatliche Förderung der Privatvorsorge überflüssig. Wer dennoch eine höhere Gesamtversorgung anstrebt, kann sich zusätzlich privat absichern.

Der jetzt von der Bundesregierung geplante Ausgleichsfaktor würde aber die gesetzliche Rente zukünftig für viele Betroffene auf Sozialhilfeniveau absenken. Darüber hinaus bewirkt die neue Rentenformel durch die Herausrechnung des Privatvorsorgebeitrags und von Steuerentlastungen, dass das Rentenniveau noch weiter sinkt. Die gesetzliche Rente würde folglich noch weiter an Legitimation und Akzeptanz verlieren. Deshalb lehnt die PDS-Bundestagsfraktion jegliche Manipulationen der Rentenformel ab, die zu einer Kürzung des Nettorentenniveaus führen.





Internet

Daten und Fakten im Internet unter folgenden Adressen:
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung: www.bma.de
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte: www.bundesversicherungsanstalt.de
Kostenloses Servicetelefon: 0800-333 19 19

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0007/0007011
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