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Juli 07/2000
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MEHRHEIT FÜR KOALITIONS-GESETZENTWURF

Eigentümern Anspruch auf Nutzungsentgelt einräumen

(re) Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 7. Juli mit seiner Mehrheit von SPD und Bündnis 90/Die Grünen das von der Koalition vorgelegte Gesetz zur Änderung des Rechts an Grundstücken in den neuen Ländern (14/3508) gebilligt. Der Rechtsausschuss hatte eine entsprechende Beschlussempfehlung (14/3824) vorgelegt.

Vorgesehen ist, dass Grundstückseigentümer im Osten einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung von Nutzungsentgelt durch den jeweiligen zum Besitz des Grundstücks Berechtigten auch für den Zeitraum vom 22. Juli 1992 bis zum 31. März 1995 erhalten sollen. Der Bundestag komme damit einer Forderung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1998 nach.

Für den Zeitraum zwischen Januar und Ende März 1995 sollen solche Eigentümer aber nicht von der neuen Regelung profitieren können, die einer vom Nutzer eingeleiteten Sachenrechtsbereinigung entgegengewirkt haben. Die PDS, die als einzige Fraktion gegen den entsprechenden Artikel des neuen Gesetzes stimmte, argumentierte, die Vorgaben aus Karlsruhe hätten auch durch Regelungen umgesetzt werden können, welche die Wohnungsunternehmen wirtschaftlich weniger belastet hätten.

Die in dem Gesetz ebenfalls enthaltene Absicht von Sozialdemokraten und Bündnisgrünen, Gewerkschaftsorganisationen künftig die Abwicklung ihrer vermögensrechtlichen Ansprüche zu erleichtern und sie damit der Conference on Jewish Material Claims against Germany (JCC) gleichzustellen, stieß im Ausschuss auf massive Kritik von CDU/CSU und F.D.P. Beide Fraktionen machten erhebliche, auch verfassungsrechtliche Bedenken geltend. Ihrer Ansicht nach gibt es keinen sachlichen Grund, die Gewerkschaften derart zu privilegieren. Dies habe auch eine Anhörung des Ausschusses am 3. Juli ergeben.

"Schicksale nicht vergleichbar"

Insofern handelt es sich laut Union um ein "wundersames Gewerkschaftsvermögensvermehrungsgesetz". Sie ergänzte, die politische Verfolgung von Institutionen wie den Gewerkschaften während der NS-Diktatur sei mit dem Schicksal einzelner jüdischer Verfolgter, deren Interessen die JCC vertrete, nicht zu vergleichen.

SPD und B 90/Grüne wiesen die Kritik zurück. Die von der Opposition behauptete so genannte Besserstellung der Gewerkschaften sei kein Novum, so die Sozialdemokraten. Bereits im Jahre 1990 seien im Vermögensgesetz Regelungen zugunsten von Personen und auch Institutionen, denen zwischen 1933 und 1945 rechtswidrig Vermögen entzogen worden sei, verankert worden.

"Vorwürfe sind abwegig"

Insofern gehe es jetzt lediglich darum, gewerkschaftlichen Nachfolgeorganisationen das Recht einzuräumen, ihre Ansprüche etwa auf die BGAG Immobilien Ost GmbH zu übertragen. Vermutungen aus den Reihen der Opposition, es handele sich hierbei möglicherweise um den Dank der Regierungskoalition an die Gewerkschaften für deren politische Unterstützung im Bundestagswahlkampf, seien abwegig, so die Bündnisgrünen.

Bei der Anhörung des Rechtsausschusses hatten mehrere Sachverständige die Absicht der Koalition, die gewerkschaftlichen Nachfolgeorganisationen mit der JCC gleichzustellen, als "problematisch" bezeichnet. Hagen Stavorinus, Vorsitzender des Ausschusses für Wiedervereinigungsrecht der Bundesnotarkammer, erklärte, juristisch motivierte Gründe für die Gesetzesänderung vermöge er nicht zu erkennen. Der Präsident des sächsischen Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen in Dresden, Johannes Kimme, sagte schwierige und langwierige Verfahren voraus. Kritik kam auch von den Vertretern der Wohnungswirtschaft.

Einen Antrag der CDU/CSU (14/1003), die Entschädigungspflicht nach dem Vermögensgesetz bei Einbeziehung von beweglichen Sachen zu regeln, erklärte der Bundestag mit Blick auf das beschlossene Vermögensrechtsergänzungsgesetz (siehe Seite 63) für erledigt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0007/0007030a
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