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Juli 07/2000
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ANTRAG VON VIER FRAKTIONEN

Einen einheitlichen Gewerbebegriff für die Schausteller einführen

(to) SPD, Bündnis 90/Die Grünen, F.D.P. und PDS treten in einem gemeinsamen Antrag (14/3786) dafür ein, dass in der Gewerbeordnung ein einheitlicher Gewerbebegriff für Schausteller eingeführt wird, um einheitliche Regelungen für das Schaustellergewerb zu erreichen.

Auf Volksfesten sollte nach dem Willen der Fraktionen ferner der ermäßigte Mehrwertsteuersatz auf Lebensmittel und schaustellerische Dienstleistungen beibehalten werden. Die Regierung wird aufgefordert zu prüfen, ob für Transportfahrten von Schaustellern und Marktkaufleuten weitere Freistellungen von Fahrverboten an Sonn- und Feiertagen möglich sind. Darüber hinaus sollten die Fahrzeuge der Schausteller und Marktkaufleute mit den landwirtschaftlichen Fahrzeugen gleichgestellt werden.

Das Marketing für deutsche Volksfeste sollte fortgesetzt werden, so die Abgeordneten. Länder, Städte und Gemeinden werden gebeten, auf Volksfesten und Märkten keine Bagatellsteuern zu erheben und die Gebühren nicht zu erhöhen. Die Fraktionen argumentieren, mobile Schausteller und Marktkaufleute würden immer stärker durch stationäre Betriebe aus dem Nahrungsmittelhandwerk, der Getränkewirtschaft sowie von Privatpersonen, Vereinen und Institutionen von Volksfestplätzen verdrängt. Weitere Belastungen seien rechtliche Auflagen sowie die Streichung von Strecken und Verladebahnhöfen durch die Deutsche Bahn AG. Der Bundestag hat den Antrag am 6. Juli zur Beratung an den Tourismusausschuss überwiesen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0007/0007049b
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