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Juli 07/2000
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Umsatzsteuergesetz nicht ändern

(fi) Der Bundestag hat am 29. Juni eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes, wie sie die PDS-Fraktion in einem Antrag (14/1878) vorgeschlagen hatte, abgelehnt. Er folgte damit einer Empfehlung des Finanzausschusses (14/2843).

Die PDS hatte dargelegt, dass ein Unternehmer die Umsatzsteuer in der Regel unabhängig vom Zahlungszeitpunkt berechnen und abführen muss. Lediglich für Unternehmer, die bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreiten, gebe es Ausnahmen (Paragraf 20). Diese könnten die Vorsteuer bereits bei der Rechnungserteilung abziehen. Die Regelungen leisten laut PDS der sinkenden Zahlungsmoral Vorschub. Die Fraktion hatte vorgeschlagen, die Berechnung der Umsatzsteuer am Zeitpunkt der Zahlung zu orientieren, wenn auch die Vorsteuer erst zu diesem Zeitpunkt abgezogen wird. Auf die alten Länder ausgedehnt werden sollte die ostdeutsche Regelung, nach der Unternehmer die Umsatzsteuer nach dem Zahlungseingang berechnen, wenn der Umsatz im vorangegangenen Jahr nicht mehr als 1 Million DM (in den alten Ländern 250.000 DM) betragen hat.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0007/0007061b
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