Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2000 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 07/2000 >
Juli 07/2000
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

GESETZENTWURF UND GROSSE ANFRAGE

Bundestag lehnte Unionsvorschläge zur Förderung von Vereinen ab

(fi) Die Tätigkeit von Vereinen steuerlich stärker zu fördern, war das Ziel eines Gesetzentwurfs der CDU/CSU-Fraktion (14/1145), den der Bundestag am 29. Juni mehrheitlich abgelehnt hat. Er folgte damit einer Empfehlung des Finanzausschusses (14/3412).

Die Union hatte unter anderem beantragt, die Besteuerungs- und Zweckbetriebsgrenzen und die Grenze für die Pauschalierung der Vorsteuer jeweils von bisher 60.000 DM auf 120.000 DM anzuheben und den steuerfreien Übungsleiterpauschbetrag von 2.400 DM auf 4.800 DM zu erhöhen. Damit sollten die durch das so genannte 630-DM-Gesetz für die Vereine entstandenen finanziellen Belastungen ausgeglichen werden. Im Finanzausschuss hatte die Koalition den Entwurf mit der Begründung abgelehnt, die Forderungen seien nicht finanzierbar. Der Übungsleiterpauschbetrag war im Steuerbereinigungsgesetz 1999 auf 3.600 DM angehoben worden.

Zur Zukunft der Vereine hat die Unionsfraktion eine Große Anfrage (14/3680) vorgelegt. Darin heißt es, rund 42 Millionen Menschen seien in rund 350.000 Vereinen organisiert und fänden dort ein vielfältiges und umfassendes Angebot zu sinnvoller Freizeitgestaltung. Es sei dringend geboten, Rechtsvorschriften zu verringern und sie transparent zu gestalten, um die Gestaltungsräume und Handlungsmöglichkeiten der Vereine zu erweitern.

Unter anderem erkundigen sich die Abgeordneten, welche Rechtsvorschriften von den Vereinsvorständen und den zumeist ehrenamtlich Tätigen beachtet werden müssen und ob es verantwortbar sei, dass durch die Fülle dieser Vorschriften auch die Haftungsrisiken für ehrenamtliche Vorstände beträchtlich zunehmen.

Die Regierung soll beispielsweise sagen, ob sie es für gerechtfertigt hält, dass ein ehrenamtlicher Vereinsvorstand wie ein hauptamtlicher GmbH-Geschäftsführer verpflichtet ist, bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag zu stellen und bei einem Versäumnis gegenüber den Gläubigern in gleicher Weise zu haften. Gefragt wird ferner, ob die Bundesregierung bei künftigen Gesetzesvorhaben die Auswirkungen auf gemeinnützige Vereine und ehrenamtlich Tätige prüfen will, wie viele Einzelfallregelungen Vereine im Zusammenhang mit 630-DM-Jobs und Scheinselbstständigkeit beachten müssen und ob die Regierung bereit ist, den Vereinen für die Belastungen durch die Ökosteuer einen Ausgleich zu gewähren.

Überdies wollen die Parlamentarier wissen, weshalb Übungsleiter von den Finanzbehörden als Selbstständige und von den Krankenkassen und den Rentenversicherungsträgern als rentenversicherungspflichtige Angestellte eingestuft werden und ob die Regierung diese unterschiedliche Bewertung im Sozialrecht und im Steuerrecht für gerechtfertigt hält. Die Regierung soll schließlich mitteilen, ob eine Ausweitung der steuerlichen Freigrenzen die Vereine entlasten würde und wie die zu erwartenden steuerlichen Mindereinnahmen einzuschätzen seien, die sich durch höhere Besteuerungs- und Zweckbetriebsgrenzen, durch die Bildung einer zusätzlichen Rücklage und durch die Anhebung der Pauschalierungsgrenze bei der Vorsteuer ergeben würden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0007/0007065a
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion