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Februar 02/2001
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ENTSCHLIESSUNGSANTRÄGE DER OPPOSITION ABGELEHNT

CDU/CSU betont Beteiligungsrecht der Länder bei der Atommüll-Entsorgung

(um) Der Bundestag hat am 16. Februar Entschließungsanträge der CDU/CSU (14/5320) und der F.D.P (14/5267) abgelehnt. Danach sollte die Bundesregierung die Länder unverzüglich zu Gesprächen über die Entsorgungsfrage einladen und ihnen ermöglichen, die von der Verfassung garantierten Beteiligungsrechte bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle wahrzunehmen.

Beide Entschließungsanträge waren im Bundestagsplenum anlässlich der Beratung einer Großen Anfrage der CDU/CSU zur Zukunft der friedlichen Nutzung der Kernenergie und der Entsorgung (14/1365) sowie der Antwort der Regierung darauf (14/5162) eingebracht worden.

Nach dem Willen der Union sollte die Regierung darlegen, wie eine Klimaschutzpolitik unter Verzicht auf eine CO2-arme Energieform wie der Kernenergie möglich sein soll.

In ihrer Begründung weist die Union darauf hin, dass die Regierung mit ihrer Antwort den Beweis schuldig bleibe, warum sie das bisherige Entsorgungskonzept für gescheitert erklärt hat. Auch habe die Bundesregierung bis heute kein neues Entsorgungskonzept vorgelegt, sondern spreche nur davon, dass zur Zeit ein Entsorgungsplan vorbereitet werde, der die Untersuchung weiterer Standorte vorsehe.

Für Gorleben sei ein Moratorium (Aufschub) ausgesprochen worden, obwohl keine Erkenntnisse vorlägen, die die Realisierung als Endlager ausschlössen. Auch solle das genehmigungsfähige Endlager Konrad (Niedersachsen) nicht in Betrieb genommen werden, woraus schwerwiegende Engpässe für die Entsorgung absehbar würden.

F.D.P.: Verträge einhalten

Im Entschließungsantrag der F.D.P. zur Zukunft der Entsorgung wird die Regierung aufgefordert, die internationalen Vereinbarungen zur Rücknahme des Strahlenmaterials, zum Transport und zur Wiederaufarbeitung einzuhalten, für eine reibungslose und friedliche Durchführung der anstehenden Transporte Sorge zu tragen und ebenfalls unverzüglich ein schlüssiges Konzept zur Endlagerung radioaktiven Abfalls vorzulegen.

Auch die Liberalen sprechen von schwerwiegenden rechtlichen Bedenken, die friedliche Nutzung der Kernenergie in Deutschland zu beenden, und einem fragwürdigen Effekt für den Klimaschutz. Beschädigt würde aber auch die Qualität Deutschlands als Standort für Forschung, Wissenschaft und Technik im Bereich der Entwicklung, der Nutzung und des Exports nukleartechnischer Anlagen.

Zudem erweckt die Regierung nach F.D.P.-Angaben mit dem von ihr verfügten Moratorium für Gorleben Zweifel, obwohl Wissenschaftler einer nationalen Expertengruppe jüngst bestätigt hätten, dass keine wissenschaftlich fundierten Gründe erkennbar seien, die einer Eignung von Gorleben als Endlager für radioaktive Abfälle entgegenstünden. Statt Atommüll unterirdisch und sicher an den sorgfältig dafür ausgewählten Stellen zu lagern, so die F.D.P., erzwinge die Bundesregierung oberirdische Provisorien ohne Rücksicht auf riskante Langfristfolgen.

"Ausstieg war vorgezeichnet"

Die Regierung hatte in ihrer Antwort dargelegt, der Prozess des Ausstiegs aus der Kernenergie sei aus ökonomischen Gründen vorgezeichnet, da seit langem kein Energieversorgungsunternehmen mehr beabsichtigte, auf eigenes Risiko neue Kernkraftwerke in Deutschland zu errichten.

Die Oppositionsfraktion hatte unter anderem gefragt, ob die Bundesregierung die vom Betrieb kerntechnischer Anlagen ausgehenden Risiken für so bedeutend halte, dass sie künftig auf jede nukleare Kompetenz verzichten will.

Gefragt worden war auch, wie ein unumkehrbarer Atomausstieg erreicht werden solle, wie es zu mehr Arbeitsplätzen in anderen Energieträgern kommen soll und welche Konsequenzen ein Ausstieg für die Unternehmen und die beschäftigten Arbeitnehmer habe. Hierzu hatte die Bundesregierung ausgeführt, auch ohne den Ausstiegsbeschluss wäre kein Neubau eines Kernkraftwerks zu erwarten gewesen, also auch keine dauerhafte Sicherung von Arbeitsplätzen in Kernkraftwerken. Zur Arbeitsplatzsicherheit heißt es in der Antwort, für den Rückbau von Kernkraftwerken sei das vorhandene Wissen der dort Beschäftigten erforderlich, so dass nur mittel- bis langfristig ein deutlicher Rückgang der Arbeitsplätze zu erwarten wäre.

Dessen ungeachtet liege im Ausstieg aus der Kernenergie eine zusätzliche Chance für eine Modernisierung der Energieversorgung und eine Herausforderung für eine wirksame Klimaschutzpolitik. Ziel sei es, die Energieeffizienz deutlich zu verbessern und Energiedienstleistungen bedarfsgerechter anzubieten.

Hingewiesen wird dabei auf die im Rahmen der ökologischen Steuerreform geförderten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen). Danach könnte das zwei- bis dreifache der Energien nutzbar gemacht werden, wenn Strom und Wärme gekoppelt erzeugt würden. Dagegen werde der Energieerhalt aus Kernkraftwerken ähnlich dem aus älteren konventionellen Großkraftwerken nur zu rund einem Drittel genutzt.

Zur Frage möglicher neuer Arbeitsplätze erläutert die Regierung, "die in der Folge verstärkter Energiesparbemühungen entstehenden Arbeitsplätze sind im Wesentlichen besonders zukunftsorientiert". Auch würden Energiesparbemühungen durch die internationalen Abkommen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen weltweit notwendig.

Atomgesetz ändern

Im Übrigen habe die Regierung unter Auswertung aller vorliegenden Gutachten die verfassungs-, europa- und völkerrechtlichen Fragen des Ausstiegs aus der Atomenergienutzung sorgfältig geprüft und sei zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Änderung des Atomgesetzes in rechtlich zulässiger Weise ausgestaltet werden kann, ohne dass hierdurch Ersatzansprüche ausgelöst werden. Dieser Ansatz sei auch "durch die Vereinbarung vom 14. Juni 2000 bestätigt worden", heißt es in der Antwort.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0102/0102031
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