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Februar 02/2001
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ANHÖRUNG

Einnahmenseite als Problem der Künstlersozialkasse ausgemacht

(as) Die Künstlersozialversicherung sieht sich mit einer steigenden Zahl von Versicherten konfrontiert, während die Zahl der abgabepflichtigen Unternehmen sinke. Diese Entwicklungen hat Wolfgang Schimmel von den IG Medien am 7. Februar in einer öffentlichen Anhörung als ein grundlegendes Problem der Künstlersozialversicherung ausgemacht, zu deren Reform die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (14/5066) und F.D.P. (14/4929) und PDS (14/5086) Anträge vorgelegt hatten.

Viele Unternehmen würden Sozialversicherungsbeiträge sparen, indem sie freie Mitarbeiter anstelle von festen Angestellten beschäftigten, erklärte der Experte weiter. Gleichzeitig brachte er Skepsis gegenüber den Plänen der Bundesregierung zum Ausdruck, den Zugang zur Versicherung für Studenten zu erschweren. Volker Hansen von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hingegen begrüßte in seiner Stellungnahme die Bestrebungen des Gesetzgebers, den Zugang zur Künstlersozialversicherung sachgerecht einzuschränken.

Harro Bruns befürwortete im Namen der Künstlersozialkasse die von der Regierung anvisierten Neuregelungen für Berufsanfänger. Sie dürften die Situation der Betroffenen per Saldo verbessern. Sinnvoll seien auch die Vorhaben, Publizistik-Ausbilder in den Versichertenkreis einzubeziehen und die Erhebung der Abgabe zu vereinfachen. In den Augen von Hans Wilhelm Sotrop vom Bundesverband bildender Künstler und Künstlerinnen kann mit dem Entwurf der Bundesregierung die Situation der Künstler verbessert werden. Insbesondere die Aufnahme in die Krankenversicherung der Rentner sei ein deutlicher Fortschritt. Dem stimmte Ute Hermann vom Deutschen Musikrat zu. Ihrer Meinung nach haben ältere Künstler nun einen erleichterten Zugang zur Krankenversicherung: Damit sei eine Lücke in der sozialen Absicherung geschlossen worden.

In der Sitzung des Arbeits- und Sozialausschusses am 7. Februar erklärte ein Vertreter der Bundesregierung, die soziale Absicherung von älteren Künstlern solle mit der Reform der Künstlersozialversicherung verbessert werden. Insbesondere der im Regierungsentwurf vorgesehene Zugang der Künstler zu der Krankenversicherung der Rentner verbessere die Situation der Betroffenen, da die Künstlersozialversicherung erst seit 1983 existiere. Die F.D.P. betonte in der Debatte, die Zukunft dieses sozialen Absicherungssystems dauerhaft sichern zu wollen. Ziel ihres Antrags (14/4929) sei, einen fairen Ausgleich zwischen den Verwertern, Künstlern und der öffentlichen Beteiligung zu schaffen. Im Gegensatz zur Bundesregierung wolle man den Bundeszuschuss flexibel gestalten, so dass die Versicherung Engpässe aushalten könne. Auch die PDS sprach sich mit Hinweis auf ihren Antrag (14/5086) für einen bedarfsorientierten Korridor für den Bundeszuschuss aus. Sie bezeichnete die anvisierte Regelung für Bezieher von Einkommen unter dem Mindesteinkommen als unsozial, da diese erst sechs Jahre in der Versicherung sein müssten, um den Versicherungsschutz auch bei Einkommenseinbußen zu behalten.

Die SPD machte in der Diskussion deutlich, die Regierung wolle das System der Künstlersozialversicherung nicht vollständig reformieren, sondern die soziale Absicherung in einigen wesentlichen Punkten verbessern. Künstler mit niedrigen Einkommen sowie Frauen und Kindererzieher würden von den Neuregelungen profitieren.

Die CDU/CSU bezeichnete die Regierungspläne als unzureichend. Vorgelegt worden sei lediglich ein technisches Reparaturgesetz. Da die Einkommen der Künstler häufig niedrig und unsicher seien, müsse über die Finanzierungsseite Klarheit geschaffen werden. Nach Ansicht der Union muss der Bundeszuschuss zwischen 17 bis 25 Prozent flexibel gehalten werden. Außerdem solle die Regierung den Beitragssatz für Verwerter von derzeit 3,9 auf 3,3 senken. Die Bündnisgrünen erklärten, der Bund könne nur einen gewissen Arbeitgeberanteil für die Künstlersozialversicherung beisteuern. Bereits der derzeitige Bundeszuschuss in Höhe von 20 Prozent sei ein großzügiges Angebot.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0102/0102048a
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