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Februar 02/2001
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UNTERRICHTUNG

Dritter Altenbericht analysiert die Lebenssituation älterer Menschen

(fa) Der Dritte Altenbericht nimmt eine umfassende Analyse der Lebenssituation älterer Menschen vor. Darüber hinaus verbindet er eine Bilanz des ersten Jahrzehnts nach Vollendung der deutschen Einheit mit Zukunftsperspektiven für die Altenpolitik des 21. Jahrhunderts. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland der Sachverständigenkommission "Alter und Gesellschaft" (14/5130). Der Bundestag hat den Bericht am 15. Februar zusammen mit einem dazu vorgelegten Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen (14/5322) zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.

Mit ihrer Politik für ältere Menschen zielt die Regierung ausweislich ihrer Stellungnahme darauf ab, die Rahmenbedingungen für ein aktives und kompetentes Altern mitten in der Gesellschaft zu stärken. Daneben will sie Schutz und Hilfe für diejenigen verbessern, die hierauf insbesondere bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit angewiesen sind. In diesem Sinne soll beispielsweise mit der Förderung der Tages- und Nachtpflege ein Leistungsangebot ausgebaut werden, so dass Pflegebedürftige künftig einmal wöchentlich Tagespflege in Anspruch nehmen können. Die dadurch entstehenden Aufwendungen sollen nicht mit den häuslichen Pflegeleistungen verrechnet werden. Die Regierung sieht die entscheidenden Vorteile dieser Neuregelung darin, einerseits den pflegenden Angehörigen eine physisch und psychisch dringend erforderliche Entlastung zu verschaffen, anderseits dem Pflegebedürftigen zu einem Angebot zu verhelfen, das die körperlichen und geistigen Fähigkeiten anregt.

Ebenso hält es die Regierung für notwendig, Betreuungsgruppen auszubauen, ehrenamtliche, geschulte Helfer zu gewinnen und einzusetzen sowie Angehörigengruppen und Beratungsstellen zu fördern. Dazu befinde sie sich im Dialog mit den organisierten Selbsthilfegruppen. Die Sachverständigenkommission kennzeichne in ihrem Bericht die Verknüpfung der altersgerechten Versorgung mit psychotherapeutischer, psychosomatischer und psychiatrischer Kompetenz als Voraussetzung für erfolgreiche Pflege und Betreuung älterer Menschen, die an Demenz (altersbedingtem Abbau der Leistungsfähigkeit des Gehirns) leiden. Die Bundesregierung schließt sich dieser Einschätzung an.

Der von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Entschließungsantrag fordert die Regierung auf, weiterhin in jeder Legislaturperiode einen Altenbericht vorzulegen, abwechselnd als umfassender Bericht über die Lage der älteren Menschen oder als Schwerpunktbericht zu einem aktuellen Thema. Begonnen werden soll in der nächsten Legislaturperiode mit einem Schwerpunktbericht. Ferner soll die Regierung angesichts der demografischen Veränderungen in unserer Gesellschaft unter anderem dem Ausgleich der Generationen und der Geschlechter besondere Aufmerksamkeit widmen, die Grundlagen für die bundesweite Selbstorganisation älterer Menschen erweitern und Projekte der Altersforschung weiter verfolgen oder neu initiieren.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0102/0102053a
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