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Februar 02/2001
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serie

"Kampfhunde der Fraktionen sind hier fehl am Platz"

Interview mit dem Ausschussvorsitzenden Heribert Blens

Was unterscheidet den Vermittlungsausschuss fundamental von den Fachausschüssen des Bundestages?

Heribert Blens.
Heribert Blens.

In den Fachausschüssen sind Spezialisten gefragt, im Vermittlungsausschuss Generalisten. Die Aufgabe, sich zusammenzufinden, einen Kompromiss zu suchen, prägt den Stil in unserem Ausschuss. Er ist moderater. In den Vermittlungsausschuss gehören Leute, die wissen, dass auch der andere Recht haben kann. Kampfhunde der Fraktionen sind hier fehl am Platz.

 

Dem Vermittlungsausschuss wird zuweilen der Vorwurf gemacht, er verstoße gegen eine demokratische Grundtugend, nämlich das Transparenzgebot. Ziehen Sie sich als langjähriger Vorsitzender des Ausschusses diesen Schuh an?

Es stimmt zwar, dass der Vorgang der Kompromissfindung selbst nicht öffentlich ist. Aber die Ausgangspositionen, mit denen die beiden Seiten in die Verhandlungen gehen, sind ebenso bekannt wie das Ergebnis. Es ist also für jeden nachvollziehbar, wie und wohin sich die beiden Lager bewegt haben. Dass die Kompromisssuche unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet, ist notwendig. Politische Diskussionen, die vor den Augen des Publikums ausgetragen werden, dienen ja weniger dem Ziel, andere durch die besseren Argumente zu überzeugen, sondern der Bestätigung der eigenen Position und auch einer möglichst wirksamen Außendarstellung. Gefragt wird nicht danach, wer Recht hat, sondern wer gewinnt. Es geht um Macht.

 

Aber um Macht geht es doch auch im Vermittlungsausschuss?

Ich kenne das Wort von der ,,heimlichen Gegenregierung" im Zusammenhang mit dem Vermittlungsausschuss natürlich seit langem. Aber dieses Etikett ist nicht berechtigt. Es liegt in unserem Verfassungssystem begründet, dass an der Gesetzgebung zwei Kammern beteiligt sind, Bundestag und Bundesrat. Und wenn es in beiden Häusern verschiedene parteipolitische Mehrheiten gibt, ist ein Zusammenwirken nun mal erforderlich. Das hat aber nichts mit einer zweiten Regierung zu tun. Außerdem: Die Kompromisse, die wir finden, werden ja nicht automatisch Gesetz. Der Vermittlungsausschuss macht Vorschläge, die anschließend von Bundestag und Bundesrat gebilligt werden müssen. Erst dann kommen sie ins Gesetzblatt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0102/0102071
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