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März 03/2001
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"Entgelt im Lastschriftverfahren würde als Preiskartell gesehen"

(wi) Ein Interbanken-Entgelt im EC-Lastschriftverfahren würde ein Preiskartell darstellen und wäre nicht genehmigungsfähig. Darauf hat der Präsident des Bundeskartellamtes, Ulf Böge, am 7. März im Wirtschaftsausschuss hingewiesen. Daher habe die Behörde eine Abmahnung an den Zentralen Kreditausschuss der deutschen Banken und Sparkassen verschickt, sagte Böge. Der Kreditausschuss habe jetzt Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen.

Laut Böge hat jede Bank und Sparkasse die Möglichkeit, entstehende Kosten abzuwälzen. Dazu gebe es jedoch andere Systeme als eine Kartellabsprache, die wettbewerbskonform seien. Das bisher kostenlose elektronische Lastschrifteinzugsverfahren per EC-Karte soll nach den Vorstellungen der Banken künftig durch ein Interbanken-Entgelt finanziert werden. Dieses Entgelt wäre bei jeder Kartenzahlung von der Bank des Händlers oder Dienstleisters an die Bank des Karteninhabers zu zahlen.

Die SPD kommentierte die Entscheidung des Kartellamtes als "nicht leicht". Es habe aber kein Spielraum bestanden. Preiskartelle könnten nicht genehmigt werden. Die Fraktion sprach sich dafür aus, Gebühren für Überweisungen EU-weit zu harmonisieren. Die CDU/CSU erinnerte daran, dass die Einführung der EC-Karte eine Forderung des Handels gewesen sei. Die Banken hätten ihre "hohen Defizite" nicht begründet. Die Entscheidung der Kartellbehörde sei zu begrüßen. Auch das Wirtschaftsministerium äußerte sich zustimmend.

Böge berichtete weiter, es seien auch Abmahnschreiben an die Deutsche Lufthansa und an Eurowings versandt worden, weil man keine Möglichkeit sehe, deren Fusion zu genehmigen. Durch den Erwerb von 49 Prozent der Eurowings-Anteile durch die Lufthansa würde der Wettbewerb tangiert. Die CDU/CSU begrüßte die Entscheidung. Auf der Strecke Berlin – Frankfurt gäbe es mit Wettbewerbern ein anderes Preisgefüge.

Zum Problem des Verkaufs unter Einstandspreis sagte Böge, eine Verbesserung des gesetzlichen Instrumentariums nur auf Grund "singulärer Krisenerscheinungen" sei nicht notwendig.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0103/0103033b
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