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März 03/2001
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Antragsrecht für Kinderkommission

(fa) Der Kinderkommission des Bundestages soll künftig das Recht eingeräumt werden, selbstständig Anträge im Parlament einzubringen. Dies fordern 170 Abgeordnete aus allen Fraktionen in einem gemeinsamen Antrag (14/5346), damit die Kommission ihrem Auftrag, für die Belange von Kindern im Bundestag initiativ zu werden, künftig angemessener gerecht werden könne. Die Kinderkommission habe, so die Antragsteller, bereits in den vergangenen drei Wahlperioden Vorschläge gemacht, ihre Kompetenzen zu erweitern. Deren Kernpunkte seien ein eigenständiges Antragsrecht und ein Rederecht in anderen Parlamentsausschüssen gewesen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0103/0103049c
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