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März 03/2001
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CDU/CSU-GESETZENTWURF ABGELEHNT

Bundestag gegen Änderung der Abschreibungszeiten

(fi) Der Bundestag hat am 16. März einen Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion "zur Verbesserung der Abschreibungsbedingungen" (14/5135) abgelehnt. Er folgte dabei einer Empfehlung des Finanzausschusses (14/5562) vom 7. März. Keine Mehrheit fand auch ein Entschließungsantrag der F.D.P. (14/5571) zu dem Gesetzentwurf.

Im Finanzausschuss hatten nur die Union und die Liberalen dem Entwurf zugestimmt. Mit ihm sollte erreicht werden, dass bei der Bemessung der Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern auch betriebswirtschaftliche Erwägungen einfließen. Vorgeschlagen wurde, Tabellen für die steuerliche Absetzung für Abnutzung (AfA) zu erarbeiten, die das Informationserfordernis des heutigen Wirtschaftslebens berücksichtigen. Darüber hinaus wurde empfohlen, die Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von bisher 800 DM (410 Euro) auf 800 Euro anzuheben.

Steuerausfälle befürchtet

Begründet hat die Union dies mit der Vereinfachung und besseren Praktikabilität des Steuerrechts, weil sich der Buchführungsaufwand der Unternehmen verringern würde. Die Wertgrenze für die geringwertigen Wirtschaftsgüter liege seit Jahrzehnten bei 800 DM und müsse deutlich erhöht werden.

Die Regierung wies darauf hin, dass dies mit Steuerausfällen von 4 bis 5 Milliarden DM verbunden wäre. Für die öffentlichen Haushalte wäre dies nicht verkraftbar. Auch orientiere sich der Preis zahlreicher geringwertiger Wirtschaftsgüter an der aktuellen Wertgrenze für solche Gegenstände. Würde die Wertgrenze angehoben, würden auch entsprechende Preiserhöhungen vorgenommen, was nicht erwünscht sei.

Die PDS hob die Steuerausfälle für die Gemeinden hervor. Ferner würde eine Anhebung der Wertgrenze dazu führen, dass für die betroffenen Wirtschaftsgüter die Investitionszulage entfalle.

Zur Forderung, auch betriebswirtschaftliche Aspekte bei der Bemessung der Abschreibungsdauer zu berücksichtigen, erklärte die Regierung, sie halte es für denkbar, hier zu einer Neukonzeption zu kommen. Dies müsse aber gründlich vorbereitet werden. Die Koalitionsfraktionen legten dar, sie wollten über das Bundesfinanzministerium eine Expertise zu dieser Problematik in Auftrag geben.

Im Ausschuss konnte sich die CDU/CSU mit einem Entschließungsantrag zu ihrem Gesetzentwurf nicht durchsetzen. Darin hatte sie die Regierung aufgefordert, die bereits zum Jahresbeginn in Kraft gesetzte AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter zurückzunehmen und auf die vorgesehene Anpassung der Branchentabellen an die technische Nutzungsdauer zu verzichten. Stattdessen sollten auf der Basis des Gesetzentwurfs unter "rechtzeitiger Beteiligung der Wirtschaft" Abschreibungstabellen erstellt werden.

Die Regierung müsse zudem dafür sorgen, so die Union, dass die Unternehmen die in den bisherigen amtlichen Abschreibungstabellen enthaltenen Nutzungsdauern bei Anschaffung oder bei der Herstellung von Wirtschaftsgütern bis zur Bekanntmachung neuer Tabellen weiterhin anwenden können.

"Degressive AfA erhöhen"

Auch die F.D.P. hatte in ihrem Entschließungsantrag die Rücknahme der verlängerten Abschreibungszeiten und eine Erhöhung der degressiven AfA von 20 auf 25 Prozent gefordert. Ferner sollte die "starke Spreizung" der Steuersätze für Körperschaften einerseits und Personengesellschafter andererseits abgebaut werden. Die Tarifabsenkung bei der Einkommensteuer wollten die Liberalen auf 2002 vorziehen. Veräußerungsgewinne bei Personen- und Kapitalgesellschaften sollten gleichbehandelt werden.

Darüber hinaus trat die Fraktion dafür ein, die Grenze für wesentliche Beteiligungen bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften von einem wieder auf zehn Prozent anzuheben. Die Mindestbesteuerung sowie die Regelungen zu den Verlustzuweisungsgesellschaften wollte die F.D.P. abbauen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0103/0103058c
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