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April 04/2001
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MEHRHEIT VON SPD UND BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN IM PLENUM

Interessen von Entwicklungsländern sollen stärker berücksichtigt werden

(ez) Mit der Mehrheit von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat sich der Bundestag am 5. April dafür ausgesprochen, die Interessen der Entwicklungsländer im künftigen Prozess der Welthandelsorganisation (WTO) stärker zu berücksichtigen. Dafür müsse sich die Bundesregierung einsetzen, so die Parlamentarier, die auf Empfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (14/2794) einen Antrag der Koalitionsfraktionen (14/1860) billigten.

Dem Parlamentsbeschluss zufolge soll die Regierung sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene auf eine verbesserte Kohärenz zwischen Entwicklungs- und Agrarpolitik hinwirken. Letztlich gehe es um die schrittweise Integration der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft.

Der Marktzugang für Exportprodukte der Entwicklungsländer müsse weiter erleichtert werden. Negative Auswirkungen von Marktmaßnahmen auf die Märkte der Entwicklungsländer sollten verhindert werden, so die Abgeordneten mit Blick auf Exportsubventionen. Es müsse anerkannt werden, dass eine erfolgreiche Liberalisierung bestimmter Voraussetzungen bedürfe. Die Entwicklungsländer seien dabei zu unterstützen, die Auswirkungen möglicher neuer WTO-Regelungen einzuschätzen und ihre Interessenkompetenz zu vertreten (siehe auch Seite 44).

Gegen die Stimmen von CDU/CSU und F.D.P. billigte der Bundestag am 4. April zudem einen weiteren Antrag von Sozialdemokraten und Bündnisgrünen: "Agrarreform in der Entwicklungszusammenarbeit einen höheren Stellenwert geben" (14/1194). Auch dazu hatte der federführende Ausschuss eine Beschlussempfehlung (14/4324) vorgelegt. Keine Mehrheit fanden hingegen Initiativen der CDU/CSU (14/1663) sowie der F.D.P. (14/3102) zur gleichen Thematik.

Das Parlament vertrat mehrheitlich die Ansicht, in der internationalen Debatte um Agrarreformen sollte die Bundesregierung deutlich zum Ausdruck bringen, dass der Zugang der ländlichen Armen zu produktiven Ressourcen über Land- und Landwirtschaftsreform in vielen Ländern zu den Grundvoraussetzungen einer sozial und wirtschaftlich nachhaltigen Entwicklung gehöre. Agrarreformen sollten als zentrale Maßnahme für eine verbesserte Umsetzung des Menschenrechts auf Nahrung unterstützt werden. Die Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und sozialen Bewegungen, die für die Umsetzung von Agrarreformen einträten, sollte ausgeweitet werden.

Die vom Parlament abgelehnten Anträge von Union und Liberalen enthielten weitgehend ähnliche Forderungen, setzten jedoch zum Teil andere Akzente.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0104/0104033a
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