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April 04/2001
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TAB-BERICHT

"Zukunft grüner Gentechnik in Europa kaum einschätzbar"

(vs) Die Zukunft der "grünen Gentechnik" in Europa erscheint kaum einschätzbar. Zu diesem Ergebnis kommt das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) in einer Studie zur Risikoabschätzung und zum Nachzulassungs-Monitoring transgener Pflanzen (14/5492), die vom Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung vorgelegt worden ist.

Auf der einen Seite gebe es die Erwartung, dass die anhängigen Zulassungsverfahren zum Inverkehrbringen genveränderter Nutzpflanzen bald wieder aufgenommen und mit der Verabschiedung einer novellierten EU-Freisetzungsrichtlinie die Konflikte verringert würden. Andererseits könne sich die derzeitige "Blockade" in der EU beim Inverkehrbringen solcher Pflanzen noch jahrelang fortsetzen. Von einer neuen Generation "transgener" Pflanzen mit veränderten Inhaltsstoffen und potenziell gesundheitsfördernden Eigenschaften werde erwartet, so das TAB, dass durch sie die Vorbehalte der Verbraucher gegenüber gentechnisch veränderten Lebensmitteln zurückgehen oder sogar gänzlich verschwinden werden. Diese transgenen Pflanzen der so genannten zweiten Generation würden allerdings neue Fragen der Sicherheitsbewertung aufwerfen, und ihr gesundheitlicher Nutzen werde voraussichtlich heftig umstritten sein.

Die Intensivierung der Sicherheitsforschung und die Einführung eines Monitoring würden das Wissen über transgene Pflanzen erhöhen. Gleichzeitig sei aber damit zu rechnen, dass sich neue Fragen zu den Auswirkungen des Anbaus solcher Pflanzen ergeben und Ergebnisse unterschiedlich interpretiert werden. Die Erfahrung zeige, heißt es, dass immer wieder mit unvorhergesehenen ökologischen oder ökonomischen Auswirkungen gerechnet werden müsse. Daher sollten Sicherheitsfragen nicht als beantwortet oder beantwortbar dargestellt werden, wenn Datenlage und Kenntnisstand nicht entsprechend sicher seien.

Die TAB-Wissenschaftler empfehlen daher, keine zu hohen Erwartungen an die Novellierung der EU-Freisetzungsrichtlinie und die Einführung eines Monitoring nach Inverkehrbringen zu hegen. Ihr Problemlösungspotenzial müsse begrenzt bleiben, solange grundlegende Verständigungen über Schadensdefinitionen und die wünschenswerte landwirtschaftliche Praxis ausstünden. Freisetzungsrichtlinie und Novel-Food-Verordnung der EU erforderten spezielle Richtlinien für die Sicherheitsbewertung und das Zulassungsverfahren. Nur so ließen sich Kontroversen um Umfang, Reichweite, Methodik und Interpretation der Sicherheitsbewertung verringern.

Neue Instrumente wie das Monitoring nach Inverkehrbringen oder veränderte Kennzeichnungsregelungen sollten nach Meinung des TAB erst eingeführt werden, wenn ihre "Einpassung" in bestehende Regelungen und ihre Konsequenzen sorgsam abgewogen und breit diskutiert worden seien. Transgene Pflanzen der zweiten Generation würden voraussichtlich die Diskussion von möglichen ökologischen hin zu potenziellen gesundheitlichen Auswirkungen verschieben und neue, eventuell noch größere Probleme der Sicherheitsbewertung als die bisherigen transgenen Pflanzen aufwerfen, heißt es in dem Bericht.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0104/0104050a
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