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Mai 05/2001
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GESETZENTWURF

Verfasste Studierendenschaft bundesweit absichern

(bf) Die verfasste Studierendenschaft (Studierendenvertretungen als selbstverwaltete, rechtsfähige Teilkörperschaft der Hochschulen) bedarf nach Ansicht der PDS einer bundesweiten Absicherung. Den von der Fraktion dazu eingebrachten Gesetzentwurf (14/5760) hat der Bundestag am 18. Mai zur federführenden Beratung an den Bildungs- und Forschungsausschuss überwiesen. Der Entwurf sieht vor, die bisherige Kann-Bestimmung im Hochschulrahmengesetz in Bezug auf die Einrichtung von Studierendenschaften durch eine Muss-Bestimmung zu ersetzen.

Ferner sollen in Verbindung mit einer‡Ergänzung der Aufgaben der Hochschulen um eine Forschungsfolgenverantwortung die Aufgaben der verfassten Studierendenschaft präzisiert und erweitert werden. Als Teilkörperschaft der Hochschule, so die PDS, habe sie sich auch am Prozess der Selbstreflexion über die sozialen, ökonomischen und ökologischen Auswirkungen der Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie der gesellschaftlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen von Forschung, Lehre und Studium zu beteiligen. Den Studierenden müsse sie eine institutionelle Grundlage dafür bieten, deutlich wahrnehmbar in die politischen Auseinandersetzungen um die Zukunft von Hochschule, Wissenschaft und Gesellschaft eingreifen zu können.

Die geltende Gesetzeslage, begründet die PDS ihre Initiative, erteilt den Studierendenschaften lediglich ein "hochschulpolitisches Mandat". Gewählte Vertreterinnen und Vertreter von Studierenden liefen somit Gefahr, sich vor den Verwaltungsgerichten oderögar strafrechtlich mit dem Vorwurf der rechtswidrigen Wahrnehmung eines "allgemein politischen Mandats" konfrontiert zu sehen. Zunehmend werde auch, so die Begründung weiter, die Existenz verfasster Studierendenschaften selbst in Frage gestellt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0105/0105056a
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