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08/2001
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DEUTSCHER BUNDESTAG

Parlamentsetat soll 568,24 Millionen € betragen

(hh) Dem Deutschen Bundestag sollen im kommenden Jahr 2,5 Millionen € mehr zur Verfügung stehen als in diesem Jahr. Damit sollen die Gesamtausgaben auf 568,24 Millionen € (2001: 565,74 Millionen €) ansteigen.

Einzelplan 02.

Davon sind 342,08 Millionen € (344,09 Millionen €) für Personal vorgesehen. Der Anteil der sächlichen Verwaltungsausgaben soll von 122,93 Millionen € auf 127,54 Millionen € ansteigen. Demgegenüber sollen die Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) auf 73 Millionen € (77,47 Millionen €) fallen.

Auch für Investitionen soll weniger zur Verfügung gestellt werden: nach 29,59 Millionen DM sollen 2002 rund 25,62 Millionen DM bereitstehen.

Die Gesamtausgaben des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages sollen von 3,84 Millionen € auf 3,75 Millionen € fallen. Auch hier haben die Personalkosten 3,14 Millionen € (3,43 Millionen €) den größten Anteil an den Ausgaben.

Fast unverändert ist der Etatansatz für die 99 Abgeordneten der Bundesrepublik Deutschland im Europäischen Parlament. Nach 10,63 Millionen € in diesem Jahr sollen 2002 insgesamt 10,84 Millionen € dazu bereitgestellt werden. Für Ent.schädigungen sind dabei 8,16 Millionen € (8,04 Milliarden €) vorgesehen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0108/0108027f
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