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08/2001
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Union für ein Vorziehen der Steuerreform-Stufen

(fi) Die CDU/CSU-Fraktion plädiert dafür, die nächsten Stufen der Steuerreform auf das Jahr 2002 vorzuziehen. In einem Antrag (14/6887), den der Bundestag am 25. September zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen hat, wird dies damit begründet, dass die wirtschaftliche Lage weiterhin kritisch sei.

Durch ein Vorziehen der Steuerreform-Stufen würde die Diskriminierung von Personenunternehmen auf Grund der Tarifspreizung zu Gunsten von Kapitalgesellschaften reduziert. Dadurch würden Impulse für die Überwindung der Konjunkturschwäche gegeben, so die Fraktion. Darüber hinaus verlangen die Abgeordneten, den "Mitunternehmererlass" wieder herzustellen, der bis Ende 1998 die Übertragung von Wirtschaftsgütern gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten zum Buchwert, Teilwert oder Zwischenwert zuließ.

"Haken und Ösen"

Die von der Regierung geplanten Regelungen seien mit "Haken und Ösen" versehen, so die Union. Bisher sei die Buchwertfortführung bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Personenunternehmen ohne Beschränkung durch Fristen vorgesehen. Nun wolle die Regierung die steuerneutrale Übertragung von Wirtschaftsgütern an eine Behaltefrist von sieben Jahren koppeln. Diese Einschränkung verhindere Umstrukturierungen in Personenunternehmen.

Die Fraktion tritt zudem dafür ein, die Rechtslage bei der Aufgabe von Gewerbebetrieben nicht zu verschärfen. Ebenso sollte eine Reinvestitionsrücklage für Personengesellschaften ohne "eingebaute Fallstricke" eingeführt werden. Die vorgesehene Reinvestitionsrücklage sei in ein enges Korsett gezwängt, da sie nur für wenige, größere Unternehmen interessant sei. Es sei nicht einzusehen, heißt es, weshalb ein Handwerksbetrieb, der Beteiligungen verkaufe, nur wieder in solche Beteiligungen investieren dürfe.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0108/0108042b
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