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08/2001
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KOMMISSION UNABHÄNGIGER SACHVERSTÄNDIGER

An den Grundzügen der bisherigen Parteienfinanzierung festhalten

(in) Die Kommission unabhängiger Sachverständiger zu Fragen der Parteienfinanzierung empfiehlt, an den Grundzügen des jetzigen Systems der Parteienfinanzierung festzuhalten, es in einigen Punkten aber fortzuentwickeln. Dies geht aus dem als Unterrichtung (14/6710) veröffentlichten Bericht der Kommission hervor, zu dem auch ein Anlagenband (14/6711) gehört.

Bundespräsident Johannes Rau (SPD) hatte in einer Rede anlässlich der Konstituierung der Kommission am 3. Februar vergangenen Jahres um Vorschläge für Änderungen im Recht der Parteienfinanzierung gebeten. Einer ersten Unterrichtung der Kommission (14/6412) zufolge erreichte die Steigungsrate 3,95 Prozent seit der letzten gesetzlichen Änderung im Jahr 1998. Mit dem siebten Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes sei danach die Obergrenze staatlicher Leistungen für politische Parteien auf 245 Millionen DM erhöht worden.

Die Parteien sollen künftig die Möglichkeiten ihrer Eigenfinanzierung durch Mitgliedsbeiträge besser ausschöpfen, empfehlen nun die Sachverständigen. Als richtig erwiesen habe sich die Begrenzung des jährlichen Gesamtvolumens der staatlichen Mittel an alle Parteien ("absolute Obergrenze") und die Festlegung, dass die Höhe der staatlichen Leistungen bei einer Partei die Summe ihrer jährlich selbst erwirtschafteten Einnahmen nicht überschreiten darf ("relative Obergrenze"). Der Gesetzgeber solle überprüfen, ob durch eine Änderung der Berechnungsgrundlage das bisher regelmäßige rechnerische Überschreiten der absoluten Obergrenze verhindert werden kann. Die Sachverständigen raten dazu, bei der Berechnung der relativen Obergrenze nur Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden zu berücksichtigen.

Zu prüfen sei auch, ob die Regelung über die erhöhte Vergütung der ersten fünf Millionen Wählerstimmen das vom Bundesverfassungsgericht verfolgte Ziel eines Ausgleichs für die an der Fünf-Prozent-Hürde gescheiterten Parteien tatsächlich erreicht. Vor allem sei zu prüfen, ob und wie Mitnahmeeffekte der im Bundestag vertretenen Parteien ausgeschlossen werden können. Kommunale Wählergemeinschaften sollten in die Parteienfinanzierung nicht mit einbezogen werden, heißt es weiter.

Von einer differenzierten Vergütung der Wählerstimmen nach Art der Wahlen – Europaparlament, Bundestag, Landtage – rät die Kommission ab. Die absolute Obergrenze sollte nicht durch einen automatischen Index, sondern jeweils durch einen Beschluss des Bundestages geändert werden. Empfohlen wird ein Spendenverbot für von der öffentlichen Hand beherrschte Unternehmen sowie eine Pflicht zur gesonderten, zeitnahen Veröffentlichung von Großspenden ab 250.000 DM. Zu verbessern sei die öffentliche Rechnungslegung der Parteien, die aus einer Aufwands- und Ertragsrechnung und einer Vermögensrechnung bestehen sollte.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0108/0108050a
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