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08/2001
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AFGHANISTAN

Mit allen inhaftierten Helfern gesprochen

(ez) Den von den Taliban in Afghanistan inhaftierten Entwicklungshelfern "geht es den Umständen entsprechend gut" erklärte ein Vertreter der Regierung am 25. September gegenüber den Mitgliedern des Fachausschusses.

Die Bundesregierung berief sich bei ihrer Berichterstattung auf zuverlässige und gut informierte Kreise. Danach habe es von anderer Seite Gelegenheit gegeben, alle acht Gefangenen zu sehen und unter vier Augen zu sprechen. Die Inhaftierten hatten erstmals zum Prozessbeginn am 8. September Gelegenheit, gegen den Vorwurf der Missionierung Stellung zu nehmen, die in Afghanistan mit der Todesstrafe bedroht ist.

Von der Bundesregierung seien "auf allen Ebenen" Schritte unternommen worden, um Hilfe zu leisten, eine Klärung der Vorwürfe und die Freilassung zu erreichen. Ein pakistanischer Rechtsanwalt in Islamabad mit Zulassung für das Oberste Gericht in Kabul sei mit der Prozessvertretung beauftragt worden. Dem Anwalt sei zwar ein Visum ausgestellt worden, es fehle jedoch noch die Einreisegenehmigung.

Abgestimmt mit den USA verhandele man auf konsularischer Ebene, um eine Ausweitung in Richtung "politischer Geiselnahme" und damit größere Erschwernisse zu vermeiden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0108/0108059c
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