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08/2001
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ANTRAG DER UNION

Private Versicherungen sollen Gentests nicht verlangen dürfen

(ge) Die CDU/CSU-Fraktion hat sich dagegen ausgesprochen, dass private Krankenversicherungen vor Abschluss und während der Dauer eines Vertrages einen Gentest verlangen oder verwerten dürfen. Wie die Union in einem Antrag (14/6640) weiter betont, gelte Gleiches für Lebensversicherungen.

Es sollte zum Schutz der Versichertengemeinschaft aber ermöglicht werden, dass Personen, die über eine schwere genetische Erkrankung Kenntnis erlangen und daraufhin eine Lebensversicherung über eine ungewöhnlich hohe Versicherungssumme abschließen möchten, ihre genetischen Daten gegenüber der Versicherungsgesellschaft offenbaren.

Die Fraktion spricht sich weiter dafür aus, dass im Versicherungs- und Arbeitsrecht zu regeln. Nachteile beim Zugang zu Arbeitsplätzen, im Berufsleben oder beim Zugang zu Leistungen von Versicherungen müssten ausgeschlossen werden. In keinem Fall dürfe es zu einer Diskriminierung auf Grund von genetischen Merkmalen kommen. Grundsätzlich müsse es jedem Menschen freigestellt bleiben, ob und welchen genetischen Tests er sich unterzieht. Insofern müsse jeder auch das Recht haben, seine genetische Disposition nicht zu kennen. Wer ohne Rechtsgrundlage oder Einwilligung der Betroffenen Gentests vornehme, müsse strafrechtlich verfolgt werden, verlangt die CDU/CSU. Auch müssten alle Stellen, die mit Gentest befasst sind, datenschutzrechtlichen Anforderungen (Verschlüsselung der Daten) genügen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0108/0108061a
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