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08/2001
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Nachweis beim Abfallrecht neu regeln

(um) Einstimmig angenommen ha.ben die Mitglieder aller Fraktionen des Umweltausschusses am 25. September eine Verordnung der Bundesregierung zur Änderung abfallrechtlicher Nachweisbestimmungen (14/6808).

Mit der Verordnung hat die Bundesregierung auf Fragen zur Auslegung einzelner Bestimmungen reagiert, die beim Vollzug des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes aufgetreten waren.

Die Präzisierung abfallrechtlicher Bestimmungen des Nachweisverfahrens soll sowohl den Überwachungsbehörden als auch den Betroffenen den Vollzug erleichtern.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0108/0108076c
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