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10/2001
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ANHÖRUNG DES RECHTSAUSSCHUSSES

Experten: Neuer Anti-Terrorismus-Paragraf im Strafgesetzbuch sinnvoll

(re) Die Absicht der Bundesregierung, auch die Bildung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung im Ausland unter Strafe zu stellen, ist bei Rechtsexperten weitgehend auf Zustimmung gestoßen. Dies geht aus Stellungnahmen zu einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am 7. November hervor.

So erklärte Generalstaatsanwalt Norbert Weise (Koblenz), die Erweiterung des Strafgesetzbuches (StGB) um einen Paragrafen 129b entspreche den Erfordernissen der Praxis. Der Sachverständige verweist auf Fälle, in denen kriminelles Geschehen aus dem Ausland gesteuert werde, trotz Beteiligung in Deutschland lebender Täter aber ein Tatort hier zu Lande nicht hinreichend sicher festzustellen sei. Auch nach Auffassung von Eckhart von Bubnoff (Nussloch) wird der vorgesehene Paragraf 129b einen "beachtenswerten Beitrag" zu einer EU-weiten Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus darstellen.

Der Gesetzgeber sollte aber zusätzlich erwägen, so von Bubnoff, die neue Strafvorschrift um einen zusätzlichen Passus zu ergänzen, in der ein eventueller Zugriff auf rechtswidrig erworbenes Vermögen geregelt wird. Ebenfalls für die neue Strafvorschrift plädiert der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf, Ottmar Breidling.

Den Stellungnahmen zu der Anhörung zufolge befürworten zahlreiche Experten zudem, eine Kronzeugenregelung wieder einzuführen. Diese sei, so Breidling, "unverzichtbar" zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, insbesondere des Terrorismus.

Dem widerspricht Rechtsanwalt Rolf Gössner (Bremen) nachdrücklich: Es gebe "prinzipielle rechtliche und rechtspolitische Bedenken" gegen diese Art von Zeugen, die sich, "selbst tief in Schuld verstrickt", durch Verrat an ihren (ehemaligen) Mitstreitern vom Staat freikauften. Gewichtig seien zudem Bedenken hinsichtlich der Glaubwürdigkeit der Kronzeugen.

Vorschläge, eine Art Kleine Kronzeugenregelung für bestimmte Delikte zu schaffen, sehen die Sachverständigen überwiegend skeptisch. So äußert von Bubnoff, eine sach- und praxisgerechte Handhabung werde durch einen solchen Ansatz erschwert. Florian Jeßberger von der Humboldt-Universität (Berlin) hält bereichsspezifische Kronzeugenregelungen für "im Ansatz verfehlt" und zudem zum Teil mit verfassungs- und strafrechtlichen Grundsätzen nicht zu vereinbaren.

Kritik gibt es zudem an der fehlenden Möglichkeit für Strafverfolgungsbehörden, auch Telekommunikationsdaten im so genannten "Stand-by"-Betrieb anzufordern. Der Bundesrat hat unterdessen verlangt, künftig sollten auch die Verfassungsschutzbehörden auf Anfrage Auskunft über Telekommunikationsverbindungsdaten erhalten dürfen. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Strafprozessordnung (14/7008) sei deshalb um einen entsprechenden Passus zu ergänzen, geht aus einer Unterrichtung der Regierung (14/7258) hervor.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0110/0110028a
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