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10/2001
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Plenum begrüßt Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

(fa) Über die wirkungsvolle und nachhaltige Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen hat der Bundestag am 8. November debattiert und den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gewaltschutzgesetzes (14/5429) verabschiedet.

Das Gesetz ist Kernstück des als Unterrichtung vorgelegten "Aktionsplans der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen" (14/2812). Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Prävention, Recht, Kooperation zwischen Institutionen und Projekten, Vernetzung von Hilfsangeboten, Täterarbeit, Sensibilisierung von Fachleuten und Öffentlichkeit sowie Verstärkung und Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit.

Im Rahmen der Debatte hat das Plenum auf Empfehlung des Familienausschusses (14/6902) in Kenntnis dieses Aktionsplans und einer Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Mitteilung der Kommission über "Weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des Frauenhandels" (14/4170 Nr. 1.1) gegen die Stimmen der CDU/CSU eine Entschließung angenommen. Darin wird begrüßt, dass die Regierung die Erarbeitung eines UN-Protokolls gegen den Menschenhandel, insbesondere Frauen- und Kinderhandel, im Rahmen der Verhandlungen zu einer VN-Konvention gegen die Transnationale Organisierte Kriminalität unterstützt hat. Die Regierung wird aufgefordert, dieses Protokoll nach nunmehr erfolgtem Abschluss der Verhandlungen so bald wie möglich zu zeichnen.

Der Aktionsplan der Regierung wurde im Verlauf der Beratungen von allen Fraktionen begrüßt. Anträge dazu hatten sowohl CDU/CSU (14/5093) als auch PDS (14/5455) vorgelegt, die der Bundestag auf Empfehlung des Fachausschusses abgelehnt hat. Nach dem Willen der Union sollte die Regierung aufgefordert werden, über die Umsetzung ihrer Ankündigungen und Prüfvorhaben zu berichten. Besonderes Interesse bekundete die Fraktion dabei an schulischen Präventionsmaßnahmen gegen sexuelle Gewalt, Erhebungen zur Situation ausländischer Mädchen und Frauen oder an der Prüfung der Schaffung eines neuen Straftatbestandes für fortgesetzte häusliche Gewalt. Dem PDS-Antrag zufolge sollte die Regierung in Zusammenarbeit mit den Ländern auf eine flächendeckende Finanzierung der Beratungsstellen, Notrufe und Frauenhäuser hinwirken und einen Vorschlag für ein Zeugnisverweigerungsrecht für Beraterinnen und Berater vorlegen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0110/0110039b
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