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10/2001
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GEGEN DIE OPPOSITION

Bundestag verabschiedet Reform des Risikostrukturausgleichs der GKV

(ge) Der Risikostrukturausgleich zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) wird reformiert. Für chronisch kranke Versicherte, die in so genannten Disease-Management-Programmen eingeschrieben sind, sollen den Krankenkassen erhöhte standardisierte Ausgaben zugeschrieben werden.

Damit werde erstmals dafür Sorge getragen, dass den Krankenkassen, die sich gezielt um die Verbesserung der Versorgung von chronisch Kranken bemühen, kein finanzieller Nachteil entsteht, heißt es in einem vom Bundestag am 9. November mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der PDS und Ablehnung von CDU/CSU und FDP angenommenen Gesetzentwurf der Koalition (14/6432).

Die Parlamentarier beschlossen außerdem, einen morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich ab 2007 einzuführen. Damit werde es Krankenkassen nicht mehr möglich sein, durch die Selektion von gesunden Versicherten Beitrags- und Wettbewerbsvorteile zu erlangen. Im Laufe der Verhandlungen des Gesundheitsausschusses wurde festgelegt, dass der Risikopool für chronisch Kranke bereits im Jahr 2002 anstatt, wie ursprünglich vorgesehen, im Jahre 2003 eingeführt wird.

Nach Überzeugung der Koalition müssen Wettbewerbsverzerrungen, die aus der andauernden Risikoentmischung der Krankenkassen resultierten, beseitigt werden. Der jetzige Ausgleich, der die Morbidität anhand der Kriterien Alter, Geschlecht und Bezug von Erwerbsunfähigkeitsrenten indirekt erfasse, belohne eine Risikoselektion mit Überkompensation und niedrigen Beitragssätzen. Dieser Entwicklung müsse im Interesse des Solidarprinzips Einhalt geboten werden. Außerdem müsse die Behandlung chronisch Kranker spürbar und nachhaltig verbessert werden.

Nach Auffassung der CDU/CSU schlägt die Koalition eine Reform vor, die den Wettbewerb in der gesetzlichen Versicherung zerstört, anstatt ihn auszubauen. Auf diese Weise werde der Weg in die Einheitskasse geebnet. Es sei falsch, die eigentlich wünschenswerten Disease-Management-Programme in den Risikostrukturausgleich einzubeziehen, da dadurch falsche Anreize gesetzt würden und eine Ausgabensteigerung erfolge.

Für die FDP ist das Ziel nicht der Aufbau, sondern der Abbau des Risikostrukturausgleichs. Das weitere Anwachsen des umverteilten Finanzvolumens müsse mal beendet werden. Einige Krankenkassen müssten bereits jetzt spürbar mehr als die Hälfte ihrer Beitragseinnahmen verwenden, um andere Kassen zu subventionieren. Zu schützen seien aber nicht die Kassen, sondern die Versicherten. Die PDS begrüßte es, dass mit dem Gesetz der zunehmenden Risikoselektion und Risikoentmischung in der GKV Einhalt geboten werde. Im Entwurf fehle aber nach wie vor ein Element, das den Finanzausgleich zwischen den Kassen bereits ab Anfang nächsten Jahres verändere. Das Gesetz könne damit die zentrale Aufgabe, die gegenwärtige Entsolidarisierung in der gesetzlichen Krankenversicherung und die damit verbundene Aushöhlung ihrer Funktionsfähigkeit zu stoppen, nicht in gebotener Weise erfüllen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0110/0110040a
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