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10/2001
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Förderung ehrenamtlicher Hospizarbeit wird befürwortet

(ge) Die gesetzliche Regelung der Förderung von ambulanter Hospizarbeit trifft auf Zustimmung der zu einer Anhörung des Gesundheitsausschusses eingeladenen Experten, die am 14. November stattfand. In der schriftlichen Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes zu einem Gesetzentwurf des Bundesrates (14/6754) heißt es, die Förderung dürfe aber nicht allein der gesetzlichen Krankenversicherung zugeordnet werden. Kommunen und Länder dürften sich ihrer Verantwortung, bürgerschaftliches Engagement zu stärken, nicht entziehen. Außerdem begrenze die Neufassung Leistungsansprüche von Versicherten und führe stattdessen "weiche Regelungen" ein. Der Caritasverband kritisierte, dass ehrenamtliche Mitarbeiter im Leistungsrecht der Sozialversicherung verplant und sozialrechtliche Leistungen durch diese Personen erfüllt werden sollen.

Auch nach Überzeugung des Bundesverbandes der Arbeiterwohlfahrt sind die Länder ebenfalls in der Verantwortung, vor allem im Rahmen der allgemeinen "Daseinsvorsorge". Bereits jetzt gebe es in einigen Bundesländern Richtlinien, ambulante Hospizdienste zu fördern.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0110/0110040b
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