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11/2001
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AUSWÄRTIGES AMT

Beitrag Deutschlands an die Vereinten Nationen angehoben

(hh) Ein Plus von 52,56 Millionen € verzeichnen die Ausgaben im Etat des Auswärtigen Amtes für 2002 gegenüber dem Entwurf der Regierung. Hatte sie noch 2,1 Milliarden € einkalkuliert, so sind es jetzt knapp 2,16 Milliarden €. Dies bedeutet eine Steigerung von 39,67 Millionen € gegenüber dem Haushalt 2001. Die Einnahmen erhöhen sich gegenüber dem Entwurf um 1 Million € auf 123,53 Millionen €.

Der Bundestag hat den Beitrag an die Vereinten Nationen von 412,12 Millionen € auf 458,47 Millionen € erhöht. Den Beitrag an internationale Organisationen und Einrichtungen stockte das Parlament um rund 2,98 Millionen € auf 132,88 Millionen € auf. Für die Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamten und Professoren wird der Etatansatz von 60,97 Millionen € auf 63,67 Millionen € angehoben.

4,09 Millionen € statt 3,73 Millionen € werden für die Erhaltung deutscher Kriegsgräber im Ausland und der Gräber von Personen, die auf Grund nationalsozialistischer Verfolgung ausgewandert und im Ausland gestorben sind, bereitgestellt.

Zurückgeschraubt hat der Bundestag dagegen den Ansatz für Bauten im Ausland, und zwar von 12,01 Millionen € auf 9,31 Millionen €. Eine Haushaltssperre in Höhe von 24 Millionen € betrifft das Goethe-Institut Inter Nationes in München. Ein Änderungsantrag der CDU/CSU (14/7644), die Mittel hier zu erhöhen, fand keine Mehrheit. Bei den Mitteln zur Unterstützung internationaler Maßnahmen der Krisenprävention, Friedenserhaltung und Konfliktbewältigung beschloss der Bundestag eine Verpflichtungsermächtigung von .4 Millionen €. Den Ansatz für die Demokratisierungs- und Ausstattungshilfe hob das Plenum von 18,51 Millionen € auf 23,62 Millionen € an. Für Lehrer an deutschen Auslandsschulen sollen statt wie zunächst geplant 118,71 Millionen € nun 121,21 Millionen € vorgesehen werden. Aufgestockt von 7,16 auf 7,41 Millionen € hat das Parlament den deutschen Beitrag zur Beseitigung ehemaliger sowjetischer Massenvernichtungswaffen.

Die Ausgaben für Einrichtungen zur Pflege der Auslandsbeziehungen auf dem Gebiet von Forschung und Wissenschaft hob das Plenum von 808.000 € auf 910.000 € an, von denen 100.000 € gesperrt sind. Für Nachwuchswissenschaftler, Studenten und Hochschulpraktikanten aus dem Ausland stehen Stipendien und Beihilfen von 94,81 statt bisher 93,31 Millionen € bereit. 40,86 Millionen € statt 39,86 Millionen € sind für die Beziehungen zwischen deutschen und ausländischen Wissenschaftlern, Studenten und Hochschulen sowie für Gerätespenden an wissenschaftliche Institutionen im Ausland eingeplant.

Einzelplan 05 - Auswärtiges

1,31 Milliarden € (2001: 1,27 Milliarden €) machen im Etat die Zuweisungen und Zuschüsse aus. Die Personalausgaben sind mit 612,09 Millionen € (630,47 Millionen €) angesetzt, sächliche Verwaltungsaufgaben mit 146,79 Millionen € (138,09 Millionen €). 91,52 Millionen € (102,25 Millionen €) sollen in Investitionen fließen. Abgelehnt hat das Parlament am 28. November einen Änderungsantrag der FDP (14/7613), die mehr Geld für humanitäre Hilfen im Ausland bereitstellen wollte (14/6800– Epl 05, 14/7305, 14/732114/7323).

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0111/0111028a
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