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11/2001
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Bund soll Kosten der Kampfmittelräumung generell übernehmen

(fi) Der Bund soll den Ländern die Kosten der Räumung auch von Kampfmitteln der ehemaligen Alliierten erstatten. Diese Forderung erhebt der Bundesrat in einem Gesetzentwurf über die Finanzierung der Sanierung von Rüstungsaltlasten in Deutschland (14/7464).

Damit soll die nach Ansicht der Länder unbefriedigende "Staatspraxis" des Bundes beendet werden, wonach der Bund den Ländern nur die Aufwendungen für die Kampfmittelräumung auf bundeseigenen Grundstücken sowie für die Bergung und Vernichtung so genannter "reichseigener Munition" auf sonstigen Flächen erstattet. Wenn der Bund die Such- und Bergungsmaßnahmen finanzieren würde, wären die den Länderhaushalten entstehenden Kosten vollständig abgedeckt, heißt es in dem Entwurf. Die dadurch frei werdenden Landesmittel könnten dann zum Ausgleich für die Gefahrenabwehr- und Wiederherstellungskosten der Kommunen und Grundstückseigentümer verwendet werden.

"Hoffnungslos überfordert"

Mit der jetzigen "Staatspraxis" seien stark betroffene Länder wie Brandenburg hoffnungslos überfordert, betont der Bundesrat. In Brandenburg würden auf 400.000 Hektar noch Bomben, Granaten und Minen aus dem Zweiten Weltkrieg vermutet. Zu den Gefahren von Personen- und Sachschäden, die von den im Boden verborgenen Kampfmitteln ausgehen, komme hinzu, dass die aus Geldmangel verzögerte Räumung ehemaliger Militärflächen von Munition die "zivile Umwandlung" erheblich verlangsame.

Ein Teil der Flächen, auf denen Munition vermutet wird, müsse aus Gründen der Haftung gegen den Zugang des Publikums gesperrt werden. Dies führe dazu, dass zivile Behörden und Grundstücksgesellschaften Zivilisten am Betreten ihres Umlands hindern müssten, heißt es weiter.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0111/0111038b
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