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11/2001
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ERWERBSLOSE

Anreize zur Arbeitsaufnahme verstärken

(as) Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe sollen vereinheitlicht werden, indem die inhaltlichen Regelungen der beiden Hilfearten angeglichen und stärker in Richtung Anreize zur Arbeitsaufnahme ausgerichtet werden. Dafür tritt die CDU/CSU in einem Antrag (14/7443) ein. Im Zuge einer Neuregelung solle die Beweislast umgekehrt werden, also ein voller Anspruch auf staatliche Unterstützung nur bestehen, wenn der Hilfesuchende ein Arbeits- oder Ausbildungsangebot annimmt.

Außerdem wollen die Parlamentarier die zuständige Behörde verpflichten, jeden Hilfesuchenden von Beginn an intensiv zu betreuen und ihm möglichst bei Antragstellung bereits ein konkretes Angebot zu unterbreiten. Zu den Angeboten könne eine Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt, aber auch ein Ausbildungsangebot, ein Angebot für Deutschkurse bei Ausländern oder eine gemeinnützige Tätigkeit gehören.

1,5 Millionen offene Stellen

Die Union legt dar, es gebe rund .1,5 Millionen offene Stellen in der Bundesrepublik, von denen rund die Hälfte auch für Nichtfacharbeiter und einfache Angestellte geeignet sei. Gleichzeitig habe es im letzten Jahr fast eine Million Arbeitserlaubnisse gegeben, die deshalb vergeben worden waren, weil kein geeigneter deutscher Arbeitnehmer zu finden gewesen sei. Im Bereich der personen- und haushaltsbezogenen Dienstleistungen bestehe eine Beschäftigungslücke von insgesamt acht Millionen Arbeitsplätzen, die für gering oder nicht Qualifizierte geeignet seien.

Nach Überzeugung der CDU/CSU kann Arbeitslosigkeit abgebaut und Beschäftigung aufgebaut werden, wenn die Hilfsinstrumente effektiver, das Leben ohne Arbeit unattraktiver und gleichzeitig das Leben mit Arbeit und selbst verdientem Geld lohnenswerter gemacht werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0111/0111040a
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