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11/2001
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GESETZENTWURF DES BUNDESRATES

Juristenausbildung stärker am jeweiligen Berufsfeld ausrichten

(re) Eine von Anfang an stärker am jeweiligen Berufsfeld orientierte und fächerübergreifende Juristenausbildung möchte der Bundesrat verwirklicht wissen. Die Länderkammer hat dazu einen Gesetzentwurf (14/7463) vorgelegt. Sie erläutert, rechtsberatende und -gestaltende Tätigkeiten von Anwälten, Wirtschaftsjuristen und Verwaltungsjuristen seien in den Vordergrund getreten.

Hierdurch wüchsen die Anforderungen an interdisziplinäre Fähigkeiten und Kenntnisse der Absolventen in den Bereichen Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften, Rhetorik, Verhandlungsmanagement, Streitschlichtung oder Mediation. Auch die Bedeutung des internationalen Rechts nehme zu.

Hauptziel der vorgelegten Initiative sei es deshalb, die Vorbereitung des juristischen Nachwuchses auf diese veränderten Anforderungen der beruflichen, insbesondere der anwaltlichen Praxis zu verbessern. Beibehalten werden sollte dabei, so der Bundesrat weiter, die "bewährte" Zweistufigkeit der Ausbildung und der "Einheitsjurist". Angestrebt werde zudem, die Verantwortlichkeiten und Möglichkeiten der Universitäten zu einer eigenen Profilbildung zu stärken.

Im Einzelnen möchte die Länderkammer unter anderem erreichen, dass im Rahmen des ersten Examens die Wahlfachprüfungen vollständig auf die Universitäten verlagert werden. Deren Ergebnis sollte zu einem Viertel in die Gesamtnote der ersten Prüfung einfließen. Die studienabschließende staatliche Prüfung müsse sich hingegen auf die Pflichtfächer beschränken.

Der Vorbereitungsdienst (Referendariat) von zwei Jahren soll dem Bundesrat zufolge erhalten bleiben. Um eine breite Basisausbildung zu gewährleisten, seien mindestens dreimonatige Pflichtstationen bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen, einer Staatsanwaltschaft oder einem Gericht in Strafsachen, einer Verwaltungsbehörde oder einem Verwaltungsgericht sowie bei einem Rechtsanwalt weiterhin bundesrechtlich vorgeschrieben. Die verbleibenden zwölf Monate sollten die Länder selbst ausgestalten können.

Im Übrigen sei den Referendaren ein Anspruch einzuräumen, mindestens zwölf Monate nach Wahl in den Berufsfeldern Justiz, Verwaltung oder Anwaltschaft ausgebildet zu werden. Zur Anwaltschaft, so die Initiative, seien künftig grundsätzlich nur noch Personen zuzulassen, die mindestens zwölf Monate bei einem Anwalt ausgebildet worden sind.

Die Bundesregierung erklärt in ihrer Stellungnahme, sie teile die Meinung, dass die Juristenausbildung reformiert werden müsse. Was etwa die Berücksichtigung von Schlüsselqualifikationen, das Verhältnis von Staatsprüfung und universitärer Prüfung sowie die Ausgestaltung des Referendariats betreffe, sei die Initiative aber noch verbesserungsbedürftig. Insoweit, so die Regierung, enthalte der von SPD und Bündnisgrünen eingebrachte Gesetzentwurf (14/7176) "vorzugswürdige Lösungsansätze". Zur Reform der Juristenausbildung liegt dem Bundestag außerdem bereits ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion (14/2666) vor.

 

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0111/0111049b
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