Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2001 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 11/2001 >
11/2001
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

BUNDESRAT

Quote zur Aufnahme von Asylbewerbern neu festlegen

(in) Der Bundesrat strebt an, die Aufnahme von Asylbewerbern nach einem aus seiner Sicht gerechteren Schlüssel vorzunehmen, als dies bisher der Fall sei. Die Länderkammer hat dazu einen Gesetzentwurf (14/7465) vorgelegt. Sie erläutert, eine solche Quotierung müsse sich sowohl nach der aktuellen Bevölkerungssituation als auch nach der Wirtschaftskraft der einzelnen Länder richten. Diesen Umstand berücksichtige der so genannte "Königsteiner Schlüssel", den die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung jährlich errechne. Der gegenwärtige Quotenschlüssel sei nicht zuletzt aus finanziellen Gründen für die Länder unbefriedigend, deren Bevölkerungszahl stetig abnehme. Dies treffe besonders auf die neuen Länder zu. Deshalb sei eine neue Quotenregelung durch eine Änderung des Asylverfahrensgesetzes unerlässlich. In das Gesetz müsse auch eine Bestimmung aufgenommen werden, dass das Bundesinnenministerium alle zwei Jahre, erstmals zum 1. Januar 2004, die Aufnahmequote neu festsetzt.

"Königsteiner Schlüssel" entscheidend

Die Bundesregierung stimmt in ihrer Stellungnahme der Auffassung grundsätzlich zu, dass die bislang für die Aufnahme von Asylbewerbern geltenden Quoten die inzwischen eingetretene demographische und wirtschaftliche Entwicklung in den Ländern nicht mehr angemessen berücksichtigten. Auch sei der "Königsteiner Schlüssel" grundsätzlich geeignet, künftig eine gleichmäßige und gerechte Verteilung der Asylbewerber zu gewährleisten. Präziser gefasst werden müsse aber die Bestimmung über den jeweils geltenden Schlüssel. Die Regierung schlägt dazu vor, dass jeweils ab dem 1. Januar eines Jahres, erstmals zum 1. Januar 2003, der "Königsteiner Schlüssel" des Vorjahres anzuwenden ist.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0111/0111052a
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion