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01/2002
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ANTRAG DER FDP

Rechte der Opfer von Verbrechen stärken und weiter verbessern

(re) Die FDP-Fraktion will die Rechte des Opfers von Gewaltverbrechen stärken und verbessern. Dazu hat sie einen Antrag (14/7832) vorgelegt, in dem es heißt, in Strafverfahren müsse ein möglichst schonender Umgang mit Gewaltopfern im Vordergrund stehen.

In der letzten Wahlperiode sei ein Wandel in der Rechtspolitik eingetreten, durch den die rechtliche, tatsächliche und psychologische Situation der Opfer und Zeugen gesetzlich entscheidend verbessert worden sei. Die Bundesregierung habe durch ihre bisherige Rechtspolitik jedoch gezeigt, dass sie diesen Kurs nicht entschieden genug fortsetzen wolle.

Die Abgeordneten verlangen, dass die Strafprozessordnung um eine klarstellende Änderung beim Täter-Opfer-Ausgleich ergänzt wird, so dass die Wiedergutmachung durch den Täter in der Praxis noch häufiger genutzt wird. Die Vorschriften über den Verfall und die Einziehung des Vermögens von Kriminellen müssten im Strafgesetzbuch neu gefasst werden, damit künftig effektiv von ihnen Gebrauch gemacht werden könne. Das Jugendgerichtsgesetz sei um die Bereitstellung eines Opferanwalts und die Zulassung der Nebenklage zu ergänzen.

In das Opferentschädigungsgesetz will die Fraktion eine Vorschrift aufnehmen, welche die Strafgerichte, die Staatsanwaltschaften und Polizei verpflichtet, Opfer auf das Opferentschädigungsgesetz aufmerksam zu machen.

Dieses Gesetz sei zudem so zu ergänzen, dass sowohl dem Opfer als auch den nahen Angehörigen ein Anspruch auf Beratung und Betreuung eingeräumt wird, um die psychischen Folgen zu bewältigen und in das Berufsleben wieder eingegliedert werden zu können. Schließlich wird die Regierung aufgerufen, auf die Länder einzuwirken, damit weitere Opferschutzstiftungen errichtet werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0201/0201031b
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