Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2002 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 01/2002 >
01/2002
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

ALTERSSICHERUNGSBERICHT

Ausgaben der Rentenversicherung 1999 bei elf Prozent des BSP

(as) Im Jahre 1999 haben sich die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) auf 409,7 Milliarden DM belaufen. Laut Alterssicherungsbericht 2001 der Regierung (14/7640) sind dies rund elf Prozent des Bruttosozialprodukts (BSP). Die Gesamteinnahmen der GRV beliefen sich demnach auf 419,3 Milliarden DM. Davon machten die Bundeszuschüsse 23,2 Prozent und die Beiträge 74,9 Prozent aus.

Weiter heißt es, zum Stichtag 1. Juli 1999 seien in den alten Bundesländern Altersrenten der GRV an über 65-jährige Männer in Höhe von durchschnittlich monatlich 1.830 DM ausgezahlt worden. Für Frauen betrug diese Zahl 784 DM. In den neuen Ländern belief sich diese Summe für Männer auf 2.084 DM und für Frauen auf 1.131 DM. Nach Angaben der Bundesregierung betrug zu diesem Zeitpunkt die so genannte Standardrente eines Durchschnittsverdieners mit 45 Versicherungsjahren im alten Bundesgebiet 2.173 DM und in Ostdeutschland 1.890 DM brutto. Zu den Beamten heißt es, im Dezember 1999 habe es insgesamt 1,3 Millionen Bezieher einer Versorgung nach dem Beamten- und Soldatenversorgungsgesetz gegeben. Bei den 65-jährigen und älteren Männern habe die durchschnittliche Bruttopension 4.403 DM und bei den Frauen 4.451 DM betragen.

Aus dem Alterssicherungsbericht des letzten Jahres geht außerdem hervor, dass die gesetzliche Rentenversicherung 76 Prozent der Alterssicherung der heutigen Seniorengeneration in den alten Ländern betragen habe. Der Anteil der Beamtenversorgung habe sich auf zwölf Prozent und der der betrieblichen Altersversorgung auf sechs Prozent belaufen. Etwa jede zweite Person im Seniorenalter habe andere Einkünfte, die nicht aus Alterssicherungssystemen kommen. Dazu gehörten Erwerbseinkommen, Sozialleistungen oder Vermögenseinkünfte. In den alten Ländern hätten 54 Prozent und in den neuen Ländern 48 Prozent der Betroffenen Zusatzeinkommen erzielt. Die durchschnittliche Höhe der Einkünfte habe sich im alten Bundesgebiet auf 793 DM und in den neuen Ländern auf 221 DM belaufen. Zinseinkünfte sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind die wichtigsten Einkommensarten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0201/0201037a
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion