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01/2002
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Rentner bei Kassenbeiträgen entlasten

(ge) Rentner, die während ihrer Berufstätigkeit freiwillig gesetzlich krankenversichert waren, sollen künftig die günstigere Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Koalition (14/8099) vor. Der Eintritt in die Versicherungspflicht führe zu einer deutlichen Beitragsentlastung des überwiegenden Teils der bislang freiwillig Versicherten, da diese zukünftig geringere Beiträge auf Versorgungsbezüge entrichten müssen und die Beitragspflicht auf sonstige Einnahmen (zum Beispiel Zinsen) entfällt. Mit dem Gesetzentwurf werde sichergestellt, dass Beitragsmehrbelastungen einzelner Versicherungsgruppen verhindert und unnötige Härten vermieden werden. Damit wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2000 umgesetzt, schreiben SPD und Bündnisgrüne. Das Gesetz soll ab 1. April dieses Jahres in Kraft treten. Die Abgeordneten gehen davon aus, dass den gesetzlichen Krankenversicherungen durch die Regelungen jährliche Mindereinnahmen von bis zu 40 Millionen w entstehen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0201/0201039c
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