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01/2002
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GROSSE ANFRAGE DER PDS

Verteilungswirkung von Steuern und Abgaben näher erläutern

(fi) Die Verteilung und die Wirkungen der Verteilung von Steuern und Abgaben hat die PDS-Fraktion zum Gegenstand einer Großen Anfrage (14/7912) gemacht. Die Fraktion verweist auf die Koalitionsvereinbarung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, wonach das "Auseinanderdriften der Gesellschaft in Arm und Reich" durch eine "gerechte und solidarische Verteilung der Leistungen und Lasten" verhindert und die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates durch die Sanierung der Staatsfinanzen wiedererlangt werden sollte.

Nach Meinung der PDS wirft das "permanente Ausblenden von Reichtum und seiner Konzentration" erhebliche Probleme bei der Lösung gesellschaftlicher Aufgaben auf, weil die realen Belastungen und Belastungsmöglichkeiten und die politischen Handlungsspielräume im Unklaren blieben.

Unter anderem fragen die Abgeordneten nach den Einkommensteuerbelastungen in Abhängigkeit von Einkommen, Alter und Zugehörigkeit zu verschiedenen sozialen Gruppen. Die Entwicklung von direkten und indirekten Steuern interessiert die Fraktion ebenso wie die Steuerbelastung auf verschiedene Einkommensarten.

Ferner widmen die Abgeordneten der Bekämpfung von Steuerbetrug eine Reihe von Fragen. So wollen sie unter anderem wissen, wie hoch 1998 schätzungsweise die Einnahmen aus der Besteuerung von Spekulationsgewinnen bei Wertpapieren waren. Die PDS fragt, inwieweit sich die Absenkung des Spitzensteuersatzes von 53 Prozent zum Zeitpunkt der Regierungsübernahme auf 42 Prozent im Jahre 2005 mit dem Vorhaben vereinbaren lässt, dem Auseinanderdriften der Gesellschaft in Arm und Reich entgegenzuwirken.

Darüber hinaus interessiert sie die Erbschaftsbesteuerung und die Besteuerung von Ehe und Familie. Auskunft verlangt sie auch über die Verteilungswirkungen aus den "Ökosteuern" sowie über die Belastungen mit Sozialversicherungsbeiträgen. Gefragt wird, wie hoch der Beitragsanteil ist, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen müssen, um 2030 ein Rentenniveau von 72 Prozent zu sichern.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0201/0201048a
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