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01/2002
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ANTRÄGE VON KOALITION, CDU/CSU UND FDP

Die Verbraucherpolitik soll verbessert und weiter fortentwickelt werden

(vs) Mit der Verbesserung und Fortentwicklung einer Verbraucherpolitik, die weit über Ernährungsfragen hinausgeht, hat sich der Bundestag am 31. Januar befasst. Der Debatte lagen Anträge der Fraktionen von SPD und Bündnisgrünen (14/6067), der CDU/CSU (14/6039) und der FDP (14/4284und14/6053) zu Grunde. Auf Empfehlung des Fachausschusses (14/6654) haben die Parlamentarier den Koalitionsantrag angenommen, die übrigen abgelehnt.

Die Koalition will mit ihrem Antrag die Anerkennung des Verbraucherschutzes als eines der durchgängigen Leitprinzipien erreichen. Er soll als Querschnittsaufgabe bei politischen, Norm gebenden und verwaltenden Maßnahmen dazu beitragen, dass die Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Richtschnur der Politik bei allen Entscheidungen auf EU-, Bundes-, Landes- und kommunaler wie internationaler Ebene werden. Ein wichtiger Schritt dazu sei unter anderem, die Ausbildung in den Bereichen Ernährung und Gesundheit zu intensivieren. Darüber hinaus wollen die Antragsteller sichergestellt wissen, dass die in der EU geltenden Sicherheitsstandards nicht durch Importe unterlaufen werden.

Die Union hatte in ihrem Antrag die Fortentwicklung des Verbraucherschutzes auf nationaler und EU-Ebene gefordert. Dieser sei inzwischen eine zentrale politische Aufgabe und gehe weit über den Aufgabenbereich des Ministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft hinaus. Die Aufgabenbereiche und Kompetenzen sollten deshalb in einem eigenständigen Verbraucherschutzministerium gebündelt werden. Ferner sollte die Regierung jährlich einen Bericht über Situation, Bedarf und Maßnahmen im Bereich Verbraucherschutz vorlegen, einen Verbraucherschutzbeirat einrichten und sich auf EU-Ebene für die Schaffung dreier wissenschaftlicher Lenkungsausschüsse unter Beteiligung der Parlamente einsetzen.

Der FDP-Antrag mit acht Maßnahmen zur Verbraucherpolitik zielte unter anderem auf eine bessere Aufklärung durch unabhängige und wissenschaftlich gesicherte Information, eine Neuorganisation der Bundesregierung und einen eigenständigen Bundestagsausschuss für Verbraucherfragen. Mit ihrem Antrag, die Stiftung Warentest in die Unabhängigkeit zu entlassen, wollten die Liberalen die Stiftung durch eine Aufstockung des Stiftungskapitals in die Lage versetzen, sich auf Dauer selbst zu finanzieren. Die Bundesregierung sollte dazu die nötigen rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen schaffen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0201/0201067a
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